Aktualisierung der genehmigten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel

Bern, 01.07.2022 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Liste der genehmigten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel aktualisiert. Das neu für die Pflanzenschutzmittelverordnung zuständige BLV hat fünf neue Wirkstoffe in die Liste aufgenommen und zwei gestrichen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist seit dem 1. Januar 2022 neu anstelle des Bundesamts für Landwirtschaft für die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zuständig. Deren Anhang 1 enthält die zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigten Wirkstoffe und soll wie bisher zweimal jährlich angepasst werden. Ziel dabei ist, dass Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind, zugleich aber Schädlinge wirksam bekämpft werden können.

Die Revision der PSMV erfolgte grösstenteils in Anpassung an das EU-Recht. Folgende fünf Wirkstoffe werden in den Anhang aufgenommen: E3Z8-14Ac, E3Z8Z11-14Ac, Eugenol, Geraniol und Thymol. Umgekehrt werden die Wirkstoffe Indoxacarb und Phosmet daraus gestrichen. Diese dürfen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Weiter werden die Wirkstoffe 8-Hydroxychinolin und Cypermethrin neu als Substitutionskandidaten geführt. Das heisst, sie müssen nach Möglichkeit durch Pflanzenschutzmittel ersetzt werden, die Wirkstoffe mit günstigeren Eigenschaften bezüglich ihres Risikos für Mensch, Tier und Umwelt enthalten.

Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff
Indoxacarb enthalten, sind Übergangsfristen vorgesehen. So dürfen diese Pflanzenschutzmittel noch bis zum 1. Oktober 2022 in Verkehr gebracht und bis zum 1. April 2023 verwendet werden. Für Phosmet erübrigt sich eine Übergangsbestimmung, da jetzt schon keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff mehr bewilligt sind.


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