Tierpark Bern: Vogelgrippevirus bei totem Pelikan nachgewiesen

Bern, 25.02.2022 - Im Tierpark Bern haben die Veterinärbehörden bei einem verendeten Pelikan das Vogelgrippevirus nachgewiesen, nachdem zuvor ein Graureiher am Virus verstorben war. Bislang sind keine weiteren Pelikane erkrankt. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden im Tierpark strenge Massnahmen getroffen und die bereits bestehenden Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Aare rund um Bern ausgeweitet.

Wie zuvor bei einem verendeten Graureiher hat das Institut für Virologie und Immunologie IVI auch bei einem toten Pelikan aus dem Tierpark Bern das hochansteckende Vogelgrippevirus nachgewiesen. Die Proben aller anderen Pelikane waren frei vom Virus. Keines der untersuchten Tiere zeigt bislang Symptome, die auf eine Ansteckung hinweisen würden.

Massnahmen im Tierpark Bern

Der Tierpark Bern hat umgehend umfangreiche Vorsichtsmassnahmen getroffen, um die Vögel des Tierparks zu schützen. Dazu gehören:

  • Die Pelikane, Flamingos, Enten, Hühner und Gänse wurden eingestallt.
  • Weitere Volieren mit Vögeln wurden gegen oben abgedeckt und spezielle Hygienemassnahmen eingerichtet.
  • Es gelten spezielle Hygienemassnahmen für Tierpflegerinnen und Tierpfleger, um die Verschleppung des Virus zu verhindern.
  • Es werden in nächsten Tagen weitere Laboruntersuchungen durchgeführt

 

Der Tierpark bleibt für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

 

Massnahmen in der näheren Umgebung des Tierparks Bern

Die beiden Vogelgrippefälle im Tierpark Bern veranlassen das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Massnahmen zu ergreifen: Ab Samstag, 26.2.2022, erweitern sie die bestehenden Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der Aare rund um Bern. In diesen Gebieten gilt:

Kontrollgebiet (ein Kilometer entlang der Gewässer):

  • Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel darf nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind.
  • Der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ist zu verhindern.
  • Gänse oder Laufvögel sind von Hühnern getrennt zu halten.

 

Beobachtungsgebiet (drei Kilometer entlang der Gewässer):

  • Kadaver von Wildvögeln sollen nicht berührt werden. Deren Fund ist einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

 

Diese Massnahmen gelten bereits entlang der grossen Gewässer im Mittelland. Neu werden sie mindestens bis am 15. März 2022 auf das Gebiet entlang der Aare vom Einfluss der Gürbe bis zum Wohlensee ausgedehnt.

Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in äusserst seltenen Fällen auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich. 


Adresse für Rückfragen

Informationen zur Krankheit und nationalen Massnahmen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Massnahmen im Tierpark Bern:
Tierparkweg 1
3005 Bern
Tel. 079 250 93 05
doris.slezak@bern.ch

Massnahmen im Kanton Bern:
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Medienstelle
Tel. 031 633 44 40
medien.weu@be.ch


Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch

Institut für Virologie und Immunologie
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