Aufruf zur Wachsamkeit der Geflügelhalter

Bern, 26.11.2020 - In Nordeuropa sind die Fälle von Vogelgrippe bei wilden Wasservögeln seit Oktober stark gestiegen und Nutzgeflügel sind jetzt auch betroffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ruft die Geflügelhalter auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Nordeuropa stark zugenommen und Anfang November sind erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Es ist zu erwarten, dass viele weitere Fälle entlang der Migrationsachsen in Richtung Afrika entdeckt werden (Westachse über die Atlantikküste und Gibraltar, Ostachse von Skandinavien Richtung Bosporus und Mittelmeerküste).

Derzeit treffen wildlebende Wasservögel an unseren Seen zur Überwinterung ein. Eines der Übertragungsrisiken ist die Kontamination der Wiesen durch Wildenten, die hier, vorwiegend in der Nacht, Nahrung suchen. 

Die Gesundheitssituation kann sich daher sehr rasch ändern, und es ist wichtig, dass jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert wird. Wir rufen daher die Geflügelhalter auf, folgendes zu beachten:

  • Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
  • Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Bestehende Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.

Gemäss verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem sind Personen, die auf Vogel-kadaver stossen, gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.


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