Früherkennungsprogramme
Die Früherkennung von Tierseuchen ist ein wichtiger Teil der Prävention. Werden Gefahren durch gezieltes Vernetzen von Informationen frühzeitig erkannt, wird vorausschauendes Handeln möglich und der Schaden kann begrenzt werden.
Aufgrund des Klimawandels und des intensiven Tier-, Personen- und Warenverkehrs in einer globalisierten Welt können auch Erreger aus entfernten Ländern in die Schweiz eingeschleppt werden. Damit können Krankheitserreger, die in der Schweiz nicht (mehr) vorkommen, jederzeit die Gesundheit unserer Nutz-, Heim- und Wildtiere gefährden.
Die Aufgabe der Früherkennung ist es, die Gefährdung durch folgenschwere Infektionskrankheiten kontinuierlich einzuschätzen und die gewonnene Information gezielt an Entscheidungsträger weiterzuleiten. Bestehende Daten und Informationen werden systematisch analysiert und genutzt.
Auftretende Gefahren werden beobachtet und vorausschauendes Handeln wird möglich:
- Bestenfalls kann die Einschleppung einer Seuche verhindert oder das Risiko dafür minimiert werden
- In jedem Fall trägt die Früherkennung zur Schadensbegrenzung bei und ist damit ein wichtiger Pfeiler der Prävention von Tierseuchen
Im Fokus der Früherkennung stehen Nutztiere, aber auch Krankheiten bei Heim- und Wildtieren werden beobachtet.
Programme
Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist ein Bienenparasit und gilt in der Schweiz als zu bekämpfende Tierseuche. Er kann Bienenvölker stark schädigen. In Kalabrien wird er seit 2014 regelmässig nachgewiesen und lässt sich dort voraussichtlich nicht mehr ausrotten. Damit steigt das Risiko, dass der Parasit früher oder später in die Schweiz gelangt.
Um eine Ausbreitung zu verhindern, ist eine frühzeitige Erkennung entscheidend. Nur dann lassen sich wirksame Massnahmen einleiten. Deshalb läuft seit 2015 das nationale Früherkennungsprogramm Apinella.

Die Karte zeigt die geographische Verteilung der Sentinel-Imkerinnen und -Imker während der Apinella-Saison 2026. Im Auftrag der kantonalen Veterinärämter kontrollieren sie zweimal im Monat mittels Schäfer Diagnosefalle ihre Bienenstände auf das Vorkommen des Kleinen Beutenkäfers. Über eine Melde-Plattform leiten die Imkerinnen und Imker ihre Beobachtungen an das BLV weiter.
Apiservice: Anwendung Diagnosefalle
Datenübermittlung via Internet
Mehr Informationen zur Seuche:
Seit 2001 überwacht das BLV, gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und in Zusammenarbeit mit dem Virologischen Institut der Vetsuisse-Fakultät Zürich und dem Schweinegesundheitsdienst (SGD) der SUISAG das Auftreten der Schweineinfluenza bei Schwein und Mensch. Besondere Aufmerksamkeit gilt:
- einer möglichen Häufung des Krankheitsgeschehen
- dem Auftreten neuer Viren und
- möglichen Übertragungen zwischen Tier und Mensch
Die Überwachung zielt auf Schweine mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten oder Fieber ab. Da bekannt ist, dass Influenzaviren zwischen Mensch und Schwein übertragen werden können, ist die Untersuchung gleichzeitig erkrankter Menschen auf dem Betrieb von Interesse.
Die Erfahrung zeigt, dass sich Menschen sporadisch bei Schweinen anstecken. Solche Fälle fliessen anonymisiert in die monatliche Risikoabschätzung der WHO zur Influenza im Mensch-Tier-Umfeld ein.
Das Risiko der Entstehung neuer Influenzavirusvarianten minimieren
Allgemeine Hygieneregeln senken das Risiko einer Grippeübertragung. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
- Zutritt nur für Personen, die Schweine betreuen
- Vor Betreten und beim Verlassen des Stalls Hände und Arme mit Seife waschen
- Stiefel und Schutzkleidung tragen, die ausschliesslich im Stall verwendet werden
- Eine Hygieneschleuse markiert klar den Übergang zum Stall
Eine jährliche Grippeimpfung der Tierhaltenden – z. B. am nationalen Grippeimpftag Anfang November – ist zusätzlich sinnvoll, um das Ansteckungsrisiko zu senken.
Das Risiko der Entstehung neuer Influenzavirusvarianten minimieren
Bei akuten grippeähnlichen Symptomen bei Schweinen oder Personen auf Betrieben sind folgende Schritte wichtig:
- Husten oder andere grippeähnliche Symptome bei Schweinen sofort dem SGD (Tel. SUISAG-Sekretariat 041 462 65 50) oder der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden
- Personen mit engem Kontakt zu erkrankten Schweinen und akuten Symptomen können eine Selbstbeprobung mittels Nasentupfer durchführen. Die Selbstbeprobung ist für Schweinehaltende kostenlos. Sie ersetzt nicht den Arztbesuch.
- Kontakt zu eigenen Schweinen und zu anderen Personen, die Schweine betreuen, vermeiden
- Stall nur mit Hygienemaske betreten
- Schweine mit Husten frühestens sieben Tage nach Abklingen der Symptome auf andere Betriebe oder zur Schlachtung transportieren
Publikationen
Influenzaüberwachung bei Mensch und Schwein - Jahresbericht 2025
PDF1.05 MB26. Juni 2026
Wissenswertes zu Influenza
PDF210.13 kB26. Juni 2026
Informationsschreiben Projekt Schweineinfluenza für Schweinehaltende
PDF251.51 kB26. Juni 2026
Untersuchungsantrag - Nasentupfer Schwein (deutsch/französisch)
PDF283.00 kB26. Juni 2026
Untersuchungsantrag - Nasentupfer Mensch (deutsch/französisch)
PDF230.11 kB26. Juni 2026
Artikel Suisseporcs - Schweine-Betrieb mit Grippe: Melden ist wichtig!
PDF171.65 kB21. Februar 2026
Artikel Suisseporcs - Winterzeit - Grippezeit: untersuchen Sie Husten kostenlos auf Influenza und helfen Sie dadurch bei der Grippe-Vorsorge mit!
PDF118.94 kB21. Februar 2026
Artikel Suisseporcs - Influenza-Tests dienen der Grippe-Vorsorge
PDF788.18 kB21. Februar 2026
LyMON ist seit 2013 das Programm zur Früherkennung der Rindertuberkulose. Es ermöglicht amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, unauffällige, aber veränderte Lymphknoten ohne konkreten Seuchenverdacht labordiagnostisch abklären zu lassen. Dadurch lassen sich frühe Krankheitsstadien erkennen.
Für Herkunftsbetriebe, Handel oder Schlachthof entstehen keine Einschränkungen: Beprobte Schlachttierkörper können normal weiterverarbeitet werden, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen. Erst wenn das Labor Tuberkulose oder eine andere Seuche bestätigt, werden gezielt Massnahmen eingeleitet.
LyMON ergänzt die in der Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung vorgesehenen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen. Der Bund übernimmt die Untersuchungskosten. Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt, anonymisiert ausgewertet und fliessen in die Beurteilung der Tiergesundheit ein.
Fachinformationen für amtliche Veterinäre
LyMON wird gemeinsam mit dem Veterinärdienst Schweiz und dem Nationalen Referenzlabor für Rindertuberkulose am Institut für Veterinärbakteriologie der Universität Zürich (IVB) durchgeführt.
Wenn unklar ist, ob ein veränderter Lymphknoten als Verdachtsfall gilt oder im Rahmen von LyMON eingesendet werden soll, können Sie sich vorgängig beim IVB oder bei der Kantonstierärztin bzw. dem Kantonstierarzt beraten lassen.
Universität Zürich: Dienstleistungen Veterinärbakteriologie (IVB)
Abklärungen im Rahmen LyMON und Organveränderungen am Schlachthof
PDF753.44 kB21. Februar 2026
Checkliste – Ablauf beim Lymphknoten-Monitoring (LyMON) und beim Verdachtsfall auf Rindertuberkulose am Schlachthof
PDF230.11 kB26. Juni 2026
Untersuchungsantrag TB-Verdachtsfall & LyMON am Schlachthof
PDF469.00 kB26. Juni 2026
Anleitung Probenset
PDF468.82 kB26. Juni 2026
Merkblatt für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte zum Lymphknoten-Monitoring LyMON
PDF218.49 kB21. Februar 2026
Publikationen
Handbuch Rindertuberkulose - Formen der Rindertuberkulose bei der Fleischkontrolle
Equinella überwacht Meldungen aus der Praxis zu Infektionskrankheiten bei Pferden, welche nicht in der Tierseuchenverordnung geregelt sind. Dies unterstützt die Früherkennung möglicher Ausbrüche oder neuer Pferdekrankheiten. Werden Meldungen zeitnah ausgewertet, lassen sich infektiöse Erkrankungen schneller erkennen und passende Massnahmen zum Schutz der Pferdepopulation einleiten.
Dies ist besonders wichtig, da die Pferdehaltung in der Schweiz wächst und viele Pferdehalterinnen und -halter über Sportveranstaltungen oder den Zukauf von Tieren, Samen oder Embryonen intensive Auslandskontakte haben. Dadurch steigt das Risiko, dass Krankheiten eingeschleppt werden. Für eine wirksame Prävention braucht es deshalb sowohl eine sorgfältige Beobachtung der Tiere durch Tierhaltende und Tierärzteschaft als auch ein zentrales Meldesystem wie Equinella.
Publikationen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus. Die Schweiz ist aktuell frei von der Tierseuche. Damit eine Einschleppung früh erkannt und die Ausbreitung verhindert wird, werden seit 2018 schweizweit tote, kranke oder verunfallte Wildschweine untersucht.
ASP-Untersuchungen 2026
Der Jahresbericht enthält die Untersuchungsergebnisse des vergangenen Jagdjahrs. Bisher waren alle untersuchten Wildschweine frei von der Krankheit.
Übersicht über alle untersuchten tot aufgefundenen, krank geschossenen oder verunfallten Wildschweine:

Geographische Verteilung der Fundorte von Wildschweinen, von welchen im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 Proben für die Untersuchung auf ASP eingesandt wurden. Anzahl untersuchter Funde von Wildschweinen nach Kanton 2026
Anzahl untersuchter Funde von Wildschweinen von 1. Januar 2026 bis 31. Mai 2026 nach Kanton.

Anzahl untersuchter Funde von Wildschweinen von 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 nach Kanton. Beitrag von Jägerschaft und Wildhut
Das BLV hat gemeinsam mit dem BAFU und weiteren Fachpersonen ein nationales Früherkennungsprogramm erarbeitet. Jägerschaft und Wildhut leisten einen zentralen Beitrag.
Ganzjährig sollen folgende Tiere untersucht werden:
- tot aufgefundene Wildschweine
- Abschüsse aufgrund unspezifischer Krankheitsanzeichen
- im Verkehr verunfallte Wildschweine
Bitte achten Sie besonders auf tote oder kranke Tiere und führen Sie jedes davon einer ASP-Untersuchung zu.
Vorgehen zur Probengewinnung
Für die Probenahme gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie ziehen den amtlichen Tierarzt oder die amtliche Tierärztin bei.
- Sie bringen den Tierkörper an die vom kantonalen Veterinäramt bezeichnete Untersuchungseinrichtung.
- Sie entnehmen selbst einen Milz- oder Bluttupfer mit dem Probenahmeset des BLV.
Das kantonale Veterinäramt regelt die Organisation der Probenahme und die Verteilung der Sets. Die Kosten für Probensets und Diagnostik übernimmt das BLV.
Das Probenahmeset enthält:
- Anleitung zur Probenahme
- Tierdatenblatt
- Handschuhe im Plastiksäckchen
- Tupfer mit ID-Nummer
- adressierte und vorfrankierte UN3373-Verpackung
Wildschweinkadaver sollen – wenn immer möglich – in der Tierkörpersammelstelle entsorgt werden.
Fachinformationen
Informationen zum Nationalen Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein
PDF324.43 kB21. Februar 2026
Anleitung: Probenentnahme Milz- oder Bluttupfer Wildschwein
PDF658.57 kB21. Februar 2026
Untersuchungsantrag auf Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein
PDF250.34 kB26. Juni 2026
Publikationen
Jahresbericht über das nationale Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein 2025/26
PDF2.38 MB12. Mai 2026
Fachmedienmitteilung - Afrikanische Schweinepest: Früherkennungsprogramm für Wildschweine zeigt erste Ergebnisse
PDF105.25 kB21. Februar 2026
Warnplakat Schweinepest
PDF3.17 MB26. Mai 2026
Merkblatt für Jäger - Afrikanische Schweinepest
PDF482.90 kB26. Juni 2026
Merkblatt für Schweinehalter - Afrikanische Schweinepest
PDF304.54 kB26. Juni 2026
Merkblatt für Hobbyhaltungen von Schweinen: Schutz vor Afrikanischer Schweinepest
PDF528.80 kB26. Juni 2026
SUISAG-Merkblatt - Schutz vor Wildschweinen
PDF496.71 kB26. Juni 2026
Broschüre des VSKT - Wildbrethygiene und Organveränderungen beim Schalenwild
PDF2.49 MB26. Juni 2026
Die Schweiz überwacht die Gesundheit von Wildtieren in einem breiten Programm. Jägerinnen, Jäger und die Wildhut beobachten das Wild und melden auffällige Tiere.
Weil Tierseuchen zwischen Wild- und Nutztieren übertragbar sind, dient das Monitoring einem doppelten Zweck: Krankheiten bei Wildtieren früh zu erkennen und indirekt Schweizer Nutztiere zu schützen.
Im Fokus stehen verschiedene Wildtierarten – von Säugetieren über Vögel bis zu Amphibien. Sie werden schweizweit untersucht, um Krankheiten und Seuchen zu erkennen.
Eine zentrale Rolle spielt die Jägerschaft und die Wildhut: Sie müssen bei Auffälligkeiten oder Verdacht auf ein krankes Tier eine amtliche Tierärztin oder einen amtlichen Tierarzt beiziehen. Diese Meldungen stellen sicher, dass Seuchenfälle beim Wild früh bemerkt werden.
Fachinformation für Jägerschaft und Wildhut
Viele Veränderungen im Tierkörper lassen sich von blossem Auge nicht eindeutig zuordnen. Eine Laborabklärung ist deshalb zentral. Das Gesundheitsmonitoring Wild stellt sicher, dass auffällige Tiere untersucht und durch Fachpersonen des Zentrums für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern beurteilt werden.
Bestätigt das Labor einen Seuchenverdacht, informieren die Fachstellen die zuständigen Veterinär- und Jagdämter. Abhängig von der Situation ergreifen diese die nötigen Massnahmen.
Auf der FIWI-Webseite finden Sie Hinweise zur Probeneinsendung und Kontaktangaben. Das FIWI berät zudem fachlich. Die Untersuchung freilebender Wildtiere ist für die Einsender kostenfrei; die Kosten trägt der Bund.
Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI)
Tierseuchenspezifische Programme
Die gesammelten Daten zeigen, wie sich Krankheiten im Wildtierbestand entwickeln – etwa hinsichtlich Häufigkeit, Ausbreitung oder betroffener Arten. Wenn Ergebnisse oder die Lage in Nachbarländern weiteren Abklärungsbedarf zeigen, können zusätzliche programmspezifische Früherkennungs- oder Überwachungsmassnahmen gestartet werden.
Das Gesundheitsmonitoring Wild wird gemeinsam vom BLV, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem FIWI durchgeführt.
In Westösterreich wurden in den letzten Jahren beim Rotwild vermehrt Fälle von Tuberkulose festgestellt. Um eine Einschleppung in die Schweiz früh zu erkennen, läuft seit Juni 2014 ein Tuberkuloseprogramm in einem definierten Gebiet der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

Das Programm kombiniert zwei Ansätze:
- Risikobasierte Überwachung: Fallwild und Hegeabschüsse von Rotwild, Gämsen, Steinböcken, Rehen, Schwarzwild und Dachsen werden ganzjährig untersucht.
- Stichproben bei gesundem Rotwild: Damit können frühe Formen der Tuberkulose nachgewiesen werden.
Das Programm wird von den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie vom Fürstentum Liechtenstein geführt und vom BLV unterstützt.
Mehr erfahren
Handbuch Tuberkulose beim Wild
Die Aviäre Influenza ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel wie Truthühnern und Hühnern. Bei Wildvögeln kommen die Viren regelmässig vor; v.a. Wasservögel gelten als Erregerreservoir. Wasservögel und Greifvögel können ebenfalls erkranken und sterben.
Um ein Seuchengeschehen möglichst früh zu erkennen und Geflügelhaltungen zu schützen, untersucht das BLV tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel. Die Bevölkerung wird gebeten, Funde von toten oder kranken Wildwasservögeln einer Wildhüterin, einem Wildhüter oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Diese veranlassen die notwendigen Untersuchungen.
Mehr zu Untersuchungen bei Wildvögeln:
opendata.swiss: Überwachung von Wildvögeln auf Aviäre Influenza (AI)