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Monascus Purpureus (Rotschimmelreis)

Rotschimmelreis enthält pharmakologisch wirksame Stoffe wie Monacolin K, kann aber auch giftiges Citrinin bilden. In der Schweiz ist er weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen – auch in der EU ist seine Verwendung eingeschränkt.

Warum Rotschimmelreis in der Schweiz nicht verkauft werden darf

Rotschimmelreis entsteht durch Fermentation von gewöhnlichem Reis mit Schimmelpilzen der Gattung Monascus. Dabei bilden sich rote Farbstoffe und potenziell pharmakologisch wirksame Stoffe wie Monacolin K.

Je nach verwendetem Stamm und Kulturbedingungen kann dabei auch Citrinin entstehen – ein Schimmelpilzgift, das die Nieren schädigen kann.

In der Schweiz dürfen keine Produkte mit Monascus purpureus (auch Rotschimmelreis oder rote Reishefe) verkauft werden. Rotschimmelreis ist weder als Arzneimittel zulässig noch als Lebensmittel verkehrsfähig.

Rotschimmelreis als Lebensmittel

In Asien wird Rotschimmelreis traditionell zum Färben, Aromatisieren und Konservieren von Speisen verwendet – teilweise auch als Heilmittel.

In Europa hingegen wird er vor allem als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt. Anders als bei Arzneimitteln schwankt der Gehalt an Monacolin K je nach Herstellungsverfahren stark.

In der Schweiz wurde Monascus purpureus aufgrund der gesundheitlichen Risiken in die Liste der Stoffe aufgenommen, die Lebensmitteln nicht zugesetzt werden dürfen.

Anhang 4 VZVM Stoffe, die Lebensmitteln nicht zugesetzt werden dürfen

In der EU ist der Einsatz von Monacolinen aus Rotschimmelreis seit 2022 eingeschränkt: Die tägliche Aufnahme muss weniger als 3 mg betragen. Der Stoff wird derzeit weiter geprüft, da mit der Verwendung von Rotschimmelreis weiterhin schädliche Gesundheitsfolgen verbunden sein können. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnte in ihren Risikobewertungen von 2018 und 2025 keine sichere Tagesdosis ableiten.

Rotschimmelreis als Arzneimittel – Monacolin K

Monacolin K ist chemisch identisch mit Lovastatin – einem Arzneistoff zur Senkung des Cholesterinspiegels. Lovastatin kann zahlreiche unerwünschte Wirkungen auslösen, etwa:

  • Schädigung der Skelettmuskulatur (z. B. Muskelkrämpfe, Myopathie, Rhabdomyolyse)
  • Leberschäden
  • Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten (z. B. Blutgerinnungshemmern)

Diese Risiken gelten auch für Monacolin K.

In der Schweiz ist derzeit kein Arzneimittel mit Lovastatin, Monascus oder Monacolin K durch Swissmedic zugelassen.