Dimethylamylamin (DMAA)
Dimethylamylamin (DMAA) wird als leistungssteigernde oder schlankmachende Substanz angeboten – oft als vermeintlich natürlicher «Geraniumextrakt». Doch DMAA kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Das BLV warnt eindringlich davor.
Gefährliche Substanz in Nahrungsergänzungsmitteln
DMAA ist eine chemische Substanz, die zur Gewichtsabnahme oder Leistungssteigerung verwendet wird. Wegen ihrer gravierenden Nebenwirkungen ist sie für den menschlichen Konsum ungeeignet.
DMAA tritt unter verschiedenen Namen auf – etwa Dimethylamylamin, 1,3-Dimethylamylamin, Methylhexaneamin, Methylhexanamin, 1,3-Dimethylpentylamin oder als «Geraniumextrakt». Aussagen wie «natürlicher Muntermacher» können ebenfalls auf DMAA hinweisen. Auch in sogenannten Partypillen kann die Substanz enthalten sein.
Die Bezeichnung «Geraniumextrakt» legt fälschlicherweise nahe, dass DMAA natürlicherweise in der Pflanze Pelargonium graveolens vorkommt. Neuere Studien zeigen aber: Geraniumöl (Extrakt der Geranium-Wurzel) enthält kein DMAA.
Vorkommen und Risiken
DMAA wird unrechtmässig in Nahrungsergänzungsmitteln, Sportlernahrung oder Schlankheitsprodukten eingesetzt. Die Substanz beeinflusst das zentrale Nervensystem und kann zu Blutdruckanstieg, Atemnot, Herzrasen oder sogar Herzinfarkt führen.
Empfehlung des BLV
In der Schweiz ist DMAA nicht zugelassen. Der Verkauf von Produkten mit dieser Substanz ist verboten. DMAA steht zudem auf der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur.
Anhang 4 VZVM Stoffe, die Lebensmitteln nicht zugesetzt werden dürfen
Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdung warnt das BLV ausdrücklich vor dem Konsum von DMAA-haltigen Produkten.
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