Pferde und Esel
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel sind soziale Bewegungstiere – sie brauchen Kontakt zu Artgenossen, artgerechte Haltung, Pflege und Auslauf. Wer Equiden hält, ist verpflichtet, ihre Bedürfnisse zu kennen und für ihr Wohlergehen zu sorgen.

Haltung
Equiden wie Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel bewegen sich in der Natur mehrere Stunden pro Tag zur Futtersuche und leben in Herden. Deshalb brauchen sie täglich Raufutter, viel Bewegung und Kontakt zu Artgenossen.
Stallungen müssen gut belüftet und mit Tageslicht durchflutet sein. Achten Sie darauf, die Liegeflächen trocken, sauber und ausreichend gross sind. Nur so legen sich die Tiere gerne und ausreichend lange hin.
Platz und Bauweise
Halten Sie mindestens die vorgeschriebenen Masse für Boxen, Laufställe und Ausläufe ein. Besser ist es, wenn Sie noch mehr Platz bieten. Bei der Aufzucht von Jungtieren gelten spezielle Vorschriften, weil die Haltungsbedingungen entscheidend für die Entwicklung sind.
Die Anbindehaltung ist nicht erlaubt. Wenn Sie Equiden ganzjährig auf der Weide halten, müssen Sie ihnen einen Witterungsschutz zur Verfügung stellen und für trockene Liegeflächen sorgen. Beachten Sie, dass Esel besonders empfindlich gegenüber Nässe sind – insbesondere bei kaltem oder windigem Wetter.
Haltung in Gruppen
In Gruppen brauchen Equiden Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten – bei Jungpferden ist dies nicht vorgeschrieben. Vermeiden Sie Sackgassen. Jedes Tier soll ungestört ruhen und fressen können und freien Zugang zu Futter und Wasser haben. Optimalerweise sind die Fress- und Bewegungsbereiche räumlich von den Liegeflächen getrennt.
Neue oder kranke Tiere müssen Sie vorübergehend von der Gruppe trennen können.
Auslauf, Weide und Zaun
Umzäunen Sie Ausläufe und Weiden gut sichtbar und ausbruchsicher. Verwenden Sie keinen Stacheldraht – er kann zu schweren Verletzungen führen und ist verboten.
Der Boden muss trittsicher und sauber sein. Sehr morastige oder stark mit Kot und Urin verschmutzte Flächen sind nicht zulässig.
Pflegen Sie die Hufe so, dass die Tiere anatomisch korrekt stehen, sich gut bewegen und keine Hufkrankheiten entwickeln. Beachten Sie dabei die unterschiedliche Anatomie von Pferden und Eseln und lassen Sie diese von einer für die Tierart ausgebildeten Fachperson für die Hufpflege regelmässig kontrollieren und wenn nötig bearbeiten.
Alle Equiden müssen sich täglich ausreichend frei bewegen können. Nicht genutzte Tiere – etwa Jungtiere oder Zuchtstuten mit Fohlen – müssen mindestens zwei Stunden Auslauf pro Tag erhalten. Genutzte Equiden benötigen zusätzlich an zwei Tagen pro Woche je zwei Stunden freien Auslauf.
Equiden sind Herdentiere mit grossem Bewegungsdrang. Für sie ist es deswegen wichtig, dass ihre Bewegungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt wird. In der Tierschutzverordnung sind Mindestflächen festgelegt, zu empfehlen sind noch grössere Auslaufflächen.
Bewegung hält Equiden gesund und ausgeglichen. Bei starkem Insektenaufkommen verlegen Sie den Auslauf in die Nacht oder die frühen Morgenstunden.
Der Auslauf muss in einem Journal eingetragen werden.
Equiden brauchen Sicht-, Hör- oder Geruchkontakt zu mindestens einem Artgenossen. Als Artgenossen gelten:
- für Pferde: Pferde, Maultiere, Maulesel
- für Esel: Esel, Maultiere, Maulesel
- für Maultiere und Maulesel: Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel
Jungtiere müssen bis zum 30. Lebensmonat in Gruppen mit mindestens einem Artgenossen gehalten werden.
Equiden nehmen ihre Nahrung über viele Stunden des Tages verteilt auf. Sie machen freiwillig höchstens drei- bis vierstündige Fresspausen. Wenn sie nicht unbegrenzt Zugang zu Raufutter haben, füttern Sie ihnen mehrere Rationen über den Tag verteilt. Das dient der einwandfreien Verdauungsfunktion und zur arttypischen Beschäftigung.
Beachten Sie, dass Esel Nährstoffe sehr effizient verwerten, ihr Bedarf an Eiweiss und Zucker ist geringer als bei Pferden. Eine zu energiereiche oder eiweissreiche Fütterung – etwa durch frisches, junges Weidegras – kann zu Stoffwechselerkrankungen wie Hufrehe oder Hyperlipämie führen.
Versorgen Sie die Tiere täglich mit frischem Wasser. Der Wasserbedarf liegt je nach Aktivität, Umgebungstemperatur und Futterqualität bei etwa 3,5 bis 9,5 Litern pro 100 kg Körpergewicht pro Tag. Kontrollieren Sie Tränken und Wasserbehälter regelmässig auf Sauberkeit und Funktion.
Fachinformationen
Fachinformation 11.2: Verbot der Anbindehaltung von Equiden
PDF99.90 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.3: Mindestanforderungen an Boxen für Equiden
PDF114.99 kB10. März 2026
Fachinformation 11.4 Mindestanforderungen an Mehrraumlaufställe zur Gruppenhaltung von Equiden
PDF127.91 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.5: Auslaufvorschriften für Equiden
PDF136.41 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.6: Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel
PDF136.47 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.7: Einstreu für den Liegebereich von Equiden
PDF281.73 kB10. März 2026
Fachinformation 11.8: Pferde und andere Equiden dauernd im Freien halten
PDF142.75 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.9: Aufzucht von Jungpferden und anderen jungen Equiden
PDF921.24 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.10: Equiden keine Schäden und Leiden zufügen
PDF128.64 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.11: Ausreichend Raufutter für Equiden
PDF112.97 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.12: Esel tiergerecht halten - Esel sind keine Pferde
PDF241.59 kB10. März 2026
Publikationen
Gesetzgebung
Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 59-63 + Anh. 1 Tab. 7 TSchV
Art. 4 Abs. 1 (TSchV) Fütterung
Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 6 – 8; 32
Art. 101 TSchV Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Tieren: Bewilligungspflicht
Umgang
Pferde sind beliebte Freizeit- und Sporttiere. Behandeln Sie sie – und alle anderen Equiden wie Esel, Maultiere und Maulesel – bei Haltung, Nutzung, Zucht und Transport stets schonend. Verhindern Sie, dass Tiere unter belastenden Zuchtmerkmalen (Beispiel Miniaturpferde, Miniaturesel) leiden.
Equiden vertrauen Ihnen nur, wenn Ihre Handlungen vorhersehbar sind und keine Angst oder Schmerzen auslösen. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Folgende Praktiken sind laut Tierschutzverordnung bei Equiden verboten:
- Abrasieren der Tasthaare
- Doping, Barren und Rollkur
- Zäumungen mit schneidenden, drückenden oder ungepolsterten Metallteilen
- scharfkantige oder verdrehte Gebisse wie Draht- oder Kettentrensen
Tierverkehr
Die Kennzeichnung und Registrierung von Equiden bilden die Grundlage der Tierverkehrskontrolle. Diese ermöglicht eine effiziente Seuchenbekämpfung und kann ein Verschleppen von Tierseuchen verhindern. Beim Verstellen von Tieren muss ein Begleitdokument ausgestellt werden.
Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden oder von Personen mit einem eidgenössisch anerkannten beruflichen Abschluss, der dazu befähigt, Tieren Injektionen zu verabreichen.
Betriebe, welche Equiden halten, müssen ihre Tiere bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrieren.
Equiden gelten laut Tierschutzverordnung als Heimtiere, können nach Tierarzneimittelverordnung jedoch Heim- oder Nutztiere sein. In der Tierverkehrsdatenbank werden sie ohne andere Angabe als Nutztiere eingetragen. Dieser Status kann einmalig zum «Heimtier» geändert werden. Diese Anpassung gilt lebenslänglich und kann nicht rückgängig gemacht werden. Nur als Nutztiere registrierte Equiden dürfen geschlachtet werden.
Anleitungen zur Registrierung von Equiden (Tierverkehrsdatenbank)
Der Equidenpass ist ein Identitätsdokument für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel. Der Eigentümer eines Equiden muss für diesen bis spätestens zum 31. Dezember von dessen Geburtsjahr einen Equidenpass ausstellen lassen. Equidenpässe können von anerkannten Zuchtorganisationen, der Identitas AG oder Swiss Equestrian ausgestellt werden.
Equiden müssen schonend und ohne unnötige Verzögerungen transportiert werden. Verwenden Sie Einstreu, die Kot und Urin aufsaugt. Der Boden und die Laderampe müssen rutschfest sein.
Gewöhnen Sie Tiere früh an das Verladen. Führen Sie Transporte umsichtig und ruhig durch. Equiden – ausser Jungtiere – müssen während der Fahrt angebunden sein. Verboten ist das Anbinden an Strick-, Knotenhalfter oder Zaumzeug.
In der Schweiz darf die Fahrzeit maximal sechs Stunden dauern, die maximale Transportzeit ist auf acht Stunden limitiert.
Fortpflanzung und Zucht
Klären Sie vor jeder Zucht ab, ob erblich bedingte Probleme bei Elterntieren oder Nachzucht vorliegen. Besteht ein Risiko belastender Merkmale, holen Sie vorgängig die gesetzlich vorgeschriebene Belastungsbeurteilung ein. Diese entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen eine Verpaarung erlaubt ist.
Züchten Sie gezielt gesunde, belastbare Tiere. Verpaarungen mit absehbaren Beeinträchtigungen des Tierwohls sind verboten. Die Tierschutzverordnung und die Erläuterungen zur Zucht liefern weitere Informationen.
Fohlen ziehen Sie am besten in der gemischtaltrigen Herde mit mindestens einem Artgenossen auf grosszügigen Weiden auf. So entwickeln sie sich körperlich und psychisch optimal. Auch nach dem Absetzen gehören sie in die Gruppe.
Krankheiten
Das Programm Equinella überwacht ansteckende Pferdekrankheiten in der Schweiz. Einige davon gelten als meldepflichtige Tierseuchen. Equinella dient als Melde- und Informationsplattform, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und rasch zu reagieren.
Mehr zu Equinella
Abhängig vom Verwendungszweck und dem in der Tierverkehrsdatenbank eingetragenen Status gelten Pferde und Esel in der Heilmittelgesetzgebung als Heim- oder Nutztiere. Für Nutztiere gelten bei der Anwendung von Tierarzneimitteln spezielle Bestimmungen. Für sie ist ein Behandlungsjournal Pflicht.
Mehr Informationen zum fachgerechten Umgang mit Tierarzneimittel
Ausbildungen
Halten Sie mehr als fünf Equiden, brauchen Sie eine entsprechende Ausbildung:
- 6 bis 11 Equiden: Sie müssen einen Sachkundenachweis vorlegen.
- Mehr als 11 Equiden: Sie benötigen eine fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung mit Theorie-, Praxis- und Praktikumsteil.
Bereits vor dem 1. September 2008 registrierte Tierhaltende sind von der Ausbildungspflicht befreit. Ebenso Landwirtinnen und Landwirte sowie Personen mit einem Diplom in einem Pferdeberuf.
Sie können die Ausbildung bei Organisationen absolvieren, die vom BLV anerkannt sind.
Wenn Sie gewerbsmässig die Hufe von Equiden pflegen, müssen Sie eine anerkannte Ausbildung als Hufpflegerin oder Hufpfleger absolvieren.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen
Fachinformation 11.2: Verbot der Anbindehaltung von Equiden
PDF99.90 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.3: Mindestanforderungen an Boxen für Equiden
PDF114.99 kB10. März 2026
Fachinformation 11.4 Mindestanforderungen an Mehrraumlaufställe zur Gruppenhaltung von Equiden
PDF127.91 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.5: Auslaufvorschriften für Equiden
PDF136.41 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.6: Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel
PDF136.47 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.7: Einstreu für den Liegebereich von Equiden
PDF281.73 kB10. März 2026
Fachinformation 11.8: Pferde und andere Equiden dauernd im Freien halten
PDF142.75 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.9: Aufzucht von Jungpferden und anderen jungen Equiden
PDF921.24 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.10: Equiden keine Schäden und Leiden zufügen
PDF128.64 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.11: Ausreichend Raufutter für Equiden
PDF112.97 kB21. Mai 2026
Fachinformation 11.12: Esel tiergerecht halten - Esel sind keine Pferde
PDF241.59 kB10. März 2026