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Umgang mit Tierarzneimitteln

Diese Seite erläutert die wichtigsten Prinzipien im Umgang mit Tierarzneimitteln und zeigt Tierhaltenden sowie Tierärztinnen und Tierärzten die korrekte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben auf.

Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende tragen eine grosse Verantwortung: Nur sachgemäss eingesetzte Tierarzneimittel wirken wie gewünscht – ohne Mensch, Tier oder Umwelt zu gefährden.

Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist in der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) geregelt. Das Dokument «Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung» hilft Ihnen, die Vorgaben der TAMV korrekt umzusetzen.

Tierarzneimittelverordnung (TAMV)

Wichtige Prinzipien der Tierarzneimittelverordnung (TAMV)

Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen

Wer Tierarzneimittel verschreibt oder abgibt, ist verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zu melden. UAW sind unerwartete Reaktionen nach der Anwendung von Arzneimitteln.

Meldung unerwünschter Tierarzneimittelwirkungen bei Swissmedic

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