Umgang mit Tierarzneimitteln
Diese Seite erläutert die wichtigsten Prinzipien im Umgang mit Tierarzneimitteln und zeigt Tierhaltenden sowie Tierärztinnen und Tierärzten die korrekte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben auf.
Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende tragen eine grosse Verantwortung: Nur sachgemäss eingesetzte Tierarzneimittel wirken wie gewünscht – ohne Mensch, Tier oder Umwelt zu gefährden.
Der Umgang mit Tierarzneimitteln ist in der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) geregelt. Das Dokument «Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung» hilft Ihnen, die Vorgaben der TAMV korrekt umzusetzen.
Tierarzneimittelverordnung (TAMV)
Wichtige Prinzipien der Tierarzneimittelverordnung (TAMV)
Tierarzneimittel müssen nach veterinärmedizinischen und pharmazeutischen Regeln verschrieben, abgegeben und angewendet werden. Insbesondere bei Antibiotika ist ein sorgfältiger Einsatz zentral, um die Entwicklung von Resistenzen zu verhindern.
Mehr Informationen: Antibiotika
Tierhaltende müssen die Medikamente genau nach den Anweisungen der verschreibenden oder abgebenden Person anwenden.
Die Vorgaben in der TAMV bezwecken, dass Lebensmittel tierischer Herkunft frei sind von unerwünschten Arzneimittelrückständen. Nutztierhaltende müssen besondere Sorgfalts- und Dokumentationspflichten erfüllen – etwa mit dem Führen eines Behandlungsjournals und einer Inventarliste sowie der Einhaltung der vorgeschriebenen Absetzfristen.
Behandlungsjournal
PDF168.49 kB10. April 2026
Inventarliste
PDF161.21 kB10. April 2026
Anleitung Behandlungsjournal und Inventarliste
PDF450.87 kB10. April 2026
Informationen zur Buchführung in Bienenhaltungen
PDF166.52 kB10. April 2026
Varroa Behandlungsjournal und Inventarliste Bienen
PDF241.62 kB18. August 2026
Behandlungsjournal und Inventarliste Bienen
Word113.39 kB30. Juni 2026
Positivliste Equiden (Wirkstoffe, die bei Nutztier-Equiden zusätzlich eingesetzt werden dürfen)
PDF178.11 kB10. April 2026
Grundsätzlich dürfen nur Tierarzneimittel eingesetzt werden, die von Swissmedic für die entsprechende Tierart und Indikation zugelassen sind. Die Versorgung mit Tierarzneimitteln ist in der Schweiz jedoch zunehmend problematisch.
Für Fälle, in denen keine geeigneten Tierarzneimittel verfügbar sind, sieht die TAMV Ausnahmen vor. So dürfen beispielsweise unter klaren Voraussetzungen Arzneimittel durch Tierärztinnen und Tierärzte importiert oder umgewidmet werden. Umgewidmete Arzneimittel sind Arzneimittel, die für eine andere Indikation oder Spezies angewendet werden, als sie zugelassen sind.
Weiter besteht die Möglichkeit, Arzneimittel in einer Apotheke herstellen zu lassen (Formula-Arzneimittel). Der Tierarzt oder die Tierärztin entscheidet, was im Einzelfall die beste Lösung ist. Im Dokument «Informationen zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung» findet er oder sie detaillierte Angaben zu den verschiedenen Vorgehensweisen.
Bei der Suche nach geeigneten alternativ einsetzbaren Arzneimitteln stehen den Fachpersonen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- In der Schweiz zugelassene Tierarzneimittel: CliniPharm
Mögliche Suchkriterien sind beispielsweise der ATCvet-Code oder Wirkstoff. - In der Schweiz zugelassene Humanarzneimittel: Humanarzneimittelkompendium
- In der EU und in EFTA-Staaten zugelassene Tierarzneimittel (Datenbank im Aufbau): Union Product Database
- In der EU und in EFTA-Staaten im «mutual recognition procedure» zugelassene Tierarzneimittel: MRI - Advanced search
Für die Suche mit Wirkstoff ist der Filter «INNs» zu verwenden.
Swissmedic und das BLV haben ein gemeinsames Projekt gestartet und dabei Gründe für Versorgungslücken analysiert und weitere Lösungsansätze für eine verbesserte Versorgung skizziert. Dazu gehören beispielsweise die Optimierung von Meldungen bei Lieferunterbrüchen und die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage zum befristeten Import von seuchenrelevanten, nicht zugelassenen Impfstoffen.
Massnahmen Arzneimittelversorgung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)
Massnahmen Arzneimittelversorgung des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
- In der Schweiz zugelassene Tierarzneimittel: CliniPharm
Das BLV ist für die Erarbeitung der Grundlagen in der TAMV zuständig und es koordiniert deren Umsetzung. Die Kontrolle der Umsetzung obliegt den Kantonen: Sie überprüfen Tierhaltungen sowie tierärztliche Privatapotheken und den übrigen Detailhandel.
Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen vom 01.01.2016 gültig ab 01.Januar 2026
PDF2.45 MB30. Juni 2026
Technische Weisung über die Kontrolle von tierärztlichen Privatapotheken
PDF1.33 MB10. April 2026
Technische Weisung über die Kontrolle von Zoo- und Imkerfachgeschäften
PDF412.58 kB10. April 2026
Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
Wer Tierarzneimittel verschreibt oder abgibt, ist verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zu melden. UAW sind unerwartete Reaktionen nach der Anwendung von Arzneimitteln.
Meldung unerwünschter Tierarzneimittelwirkungen bei Swissmedic
Weitere Informationen
TAM-Vereinbarung Vorlage
Word32.06 kB10. April 2026
Fachinformation zur Frequenz der Betriebsbesuche
PDF123.18 kB10. April 2026
Checkliste Betriebsbesuch Vorlage
Word31.74 kB10. April 2026
Checkliste Betriebsbesuch Vorlage
PDF228.87 kB10. April 2026
Bemerkungen zur Checkliste Betriebsbesuche
PDF25.38 kB10. April 2026
Für Verschreibungen von oralen Gruppentherapien mit Antibiotika ist grundsätzlich das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) zu verwenden.
Bei Therapien ohne Antibiotika (z.B. Entwurmungen) können Sie als Alternative das nachstehende Formular verwenden.
Dieses Formular können Sie in begründeten Spezialfällen auch für Therapien mit Antibiotika verwenden. Diese Spezialfälle müssen vorgängig mit dem BLV abgesprochen werden. Kontaktieren Sie uns unter isabv@blv.admin.ch
Merkblatt Anwendung, Abgabe und Verschreibung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte
PDF269.28 kB10. April 2026
Merkblatt: Formula-Präparate in der Tierarztpraxis
PDF134.90 kB10. April 2026
Merkblatt Betäubungsmittelgesetzgebung für Tierärztinnen und Tierärzte
PDF301.94 kB10. April 2026
Merkblatt Direktlieferung Impfstoffe
PDF104.54 kB10. April 2026
Impfstoffpräparate zur Direktlieferung
PDF107.04 kB10. April 2026
Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen vom 01.01.2016 gültig ab 01.Januar 2026
PDF2.45 MB30. Juni 2026
Technische Weisung über die Kontrolle von tierärztlichen Privatapotheken
PDF1.33 MB10. April 2026
Technische Weisung über die Kontrolle von Zoo- und Imkerfachgeschäften
PDF412.58 kB10. April 2026
Technische Weisungen über die prophylaktische und metaphylaktische Anwendung von Arzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen bei Nutztieren
PDF141.37 kB3. August 2026