Revision Pflanzenschutzmittelverordnung: angepasstes Zulassungsverfahren und Gebührenänderung

Bern, 18.12.2023 - Die Pflanzenschutzmittelverordnung wird total revidiert. Das Ziel ist es, das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren und an die EU anzugleichen. Die Verordnung definiert zudem künftig, wie sich Umweltschutzorganisationen an den Zulassungsverfahren beteiligen können. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 18. Dezember 2023 die Vernehmlassung zu den Änderungen eröffnet. Sie dauert bis am 29. März 2024.

Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) regelt, wie Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen, in Verkehr gebracht, verwendet und kontrolliert werden. Nun wird sie angepasst und neu strukturiert. Im Fokus dieser Totalrevision steht die Optimierung des Zulassungsverfahrens.

Angleichung an die EU
Das Zulassungsverfahren der Schweiz soll sich an das der EU angleichen. Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln sollen hierzulande als genehmigt gelten, wenn sie es in der EU sind. Ausnahmen bleiben möglich. Weiter soll ein Pflanzenschutzmittel erleichtert zugelassen werden können, wenn in einem EU-Mitgliedstaat ein identisches Mittel bewilligt ist.

Parteistellungsverfahren und Digitalisierung der Abläufe
Organisationen wie etwa Umweltschutzverbände können sich bereits heute am Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beteiligen. Dieses so genannte Parteistellungsverfahren ist im Landwirtschaftsgesetz festgelegt. Die Pflanzenschutzmittelverordnung enthält neu ausführende Bestimmungen dazu. Sie definieren unter anderem, innert welcher Frist die Organisationen ihre Stellungnahmen einreichen können.

Weiter umfasst die totalrevidierte Verordnung Regelungen zu einem neuen Informationssystem. Dieses wird es ermöglichen, Zulassungsgesuche digital einzureichen, zu bearbeiten und die Verkaufsmengen von Pflanzenschutzmitteln zu erfassen.

Die Kostendeckung verbessern
Die Zulassungsstelle Pflanzenschutzmittel beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt den Antragsstellenden die Aufwände der Bundesverwaltung für die Zulassung in Rechnung. Jedoch decken die Gebühren den Bearbeitungsaufwand nicht. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad bei unter 2 Prozent. Künftig soll er rund 40 Prozent betragen.

Die Vernehmlassung zur Revision der PSMV dauert vom 18. Dezember 2023 bis am 29. März 2024.


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