Aluminium in Antitranspiranten: Heutiger Gesetzesrahmen reicht aus

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat ist der Meinung, dass der heutige Gesetzesrahmen für die Verwendung von Aluminium in Antitranspiranten für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ausreichend ist. Er hat an seiner Sitzung vom 01. Juli 2020 einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Basierend auf einer kritischen Literaturrecherche kann zurzeit kein Kausalzusammenhang zwischen einer Aluminiumexposition der Haut und Brustkrebs nachgewiesen werden. In der Schweiz wie in der Europäischen Union (EU) ist Aluminium in Kosmetika einheitlich geregelt.

Gefährdet der Einsatz von Aluminium in Antitranspiranten die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten? Um diese Frage aus dem Postulat 16.3762 Mazzone zu beantworten, hat der Bundesrat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beauftragt, die bestehenden Untersuchungen verschiedener nationaler und internationaler Fachgremien zu analysieren. Zur Vervollständigung seiner eigenen Risikoanalyse hat das BLV dem Schweizerischen Zentrum für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) den Auftrag erteilt, eine vertiefte und kritische Recherche der wissenschaftlichen Literatur durchzuführen und eine allfällige Korrelation zwischen der Verwendung aluminiumhaltiger Antitranspiranten und Brustkrebs bei Frauen zu untersuchen.

Heutiger Gesetzesrahmen reicht aus
Nach dem aktuellen Wissensstand kann demnach kein Kausalzusammenhang zwischen dem Aluminium in Antitranspiranten und Brustkrebs nachgewiesen werden. Daher reicht der heutige Gesetzesrahmen aus, um den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten. Es sind keine weiteren Massnahmen erforderlich. In der Schweiz sind alle Kosmetika, auch die Antitranspirante, der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung unterstellt. Wie alle anderen kosmetischen Mittel müssen sie sicher sein. Aluminium in Kosmetika ist in der Europäischen Union und der Schweiz einheitlich geregelt. Bis dato wurde in Europa wurde noch kein Antitranspirant verboten.

Wie bei allen Stoffen in Kosmetika, die einer Regelung unterstellt sind, verfolgt der Bundesrat die Entwicklung und den Forschungsfortschritt sowie die Ergebnisse einschlägiger Untersuchungen der Absorption von Aluminium weiterhin aufmerksam. Gegebenenfalls passt er die Schweizer Gesetzgebung an, um den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu gewährleisten.

Rolle des Aluminiums in Deodorants
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Antitranspiranten und Deodorants kaum unterschieden. Antitranspirante enthalten Aluminium in Form von Salzen oder Aluminiumverbindungen, um die Schweissbildung lokal zu hemmen. Die Aluminiumsalze verstopfen die Poren und verhindern so, dass der Schweiss an der Hautoberfläche austritt. Deodorants hingegen enthalten keine Aluminiumverbindungen, sondern antibakterielle Substanzen und Duftstoffe gegen den Schweissgeruch. Seit einigen Jahren bietet die Industrie viele Produkte ohne Aluminium an und weist dies auf der Verpackung klar aus.


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