Öffentliche Warnung: Verbrennungsgefahr durch das Tragen der aufblasbaren Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“, verkauft bei Lidl Schweiz
Bern, 27.01.2017 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor dem Tragen der aufblasbaren Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“. Die beiden Kopfbedeckungen sind leicht entzündbar. Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, die Kopfbedeckungen nicht zu verwenden. Die Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.
Das Kantonale Laboratorium Thurgau hat das BLV über die leichte Brennbarkeit der beiden Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“ informiert. Die Kopfbedeckungen entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Die betroffenen Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.
Es handelt sich um folgende Produkte:
- Aufblasbare Kopfbedeckung für Karneval – Sheriff; 2-teilig
lAN 272083
Barcode 4032611207161 - Aufblasbare Kopfbedeckung für Karneval – Krone; 2-teilig
lAN 272083
Barcode 4032611207185 - Verkauft bei Lidl Schweiz
Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, das Tragen der Kopfbedeckung zu unterlassen.
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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
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Tel. 058 463 78 98
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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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