IWC – Internationale Walfangkommission

Das Internationale Walfangübereinkommen reguliert den Walfang weltweit und sorgt für eine nachhaltige Nutzung. Das BLV vertritt die Schweiz in der International Whaling Commission (IWC) und ist deren Vollzugsbehörde.

Logo IWC

Das Internationale Walfangübereinkommen wurde 1946 unterzeichnet. Für seine Umsetzung sorgt die Internationale Walfangkommission (International Whaling Commission, IWC). Diese zählt zurzeit 88 Mitgliedstaaten. Jedes Mitglied wird von einem Kommissar vertreten, den wiederum Experten beraten.

Alle zwei Jahre treffen sich die Mitglieder zu einer Versammlung. Das BLV hat für die Schweiz Einsitz in der IWC und ist deren Vollzugsbehörde. Bruno Mainini vom Fachbereich Artenschutz beim BLV stand der Kommission von 2014 bis 2016 für eine zweijährige Amtsperiode als Präsident vor. Dies stärkte die Vermittlerrolle der Schweiz im Gremium weiter.

Die Entscheide der IWC basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen. Sie kann z. B. bestimmte Arten komplett schützen sowie Walschutzgebiete oder Jagdsaisons und Abschussquoten für einige Arten festlegen.

Die Haltung der Schweiz

Das Binnenland Schweiz strebt die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden Partners an; speziell dann, wenn sich die Standpunkte unter den Mitgliedstaaten der Kommission nicht mehr vereinbaren lassen. 

Im Falle der bedrohten Walarten spricht sich die Schweiz für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aus. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten stimmt sie zu, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass dies dem Bestehen der betreffenden Art und dem Ökosystem nicht schadet. Weiter muss garantiert sein, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. 

Die Schweiz vertritt die Ansicht, dass das Management der so genannten «kleinen Walarten» (etwa Narwal, Beluga und Grosser Tümmler) in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte. Sie unterstützt auch die Einrichtung neuer Walschutzzonen, sofern die Anträge wissenschaftlich begründet sind und sie alle Anrainerstaaten unterstützen. Zudem ist sie bereit, ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten, und befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale. 

Weitere Informationen

Letzte Änderung 14.01.2019

Zum Seitenanfang

https://www.blv.admin.ch/content/blv/de/home/das-blv/kooperationen/internationale-institutionen/internationale-walfangkommission.html