Wachteln
Wachteln sind soziale Tiere, die ein gut strukturiertes Gehege, Bewegungsfreiheit, Schutz vor Kälte und eine ausgewogene Ernährung benötigen. Damit sie gesund bleiben, müssen ihre Bedürfnisse wie Scharren, Picken und Staubbaden erfüllt werden.

Haltung
Wachteln brauchen ein Gehege, das gut strukturiert ist. Dazu gehören Vorrichtungen für Futter und Wasser, Rückzugsmöglichkeiten sowie Staubbäder. Hennen benötigen zudem einen geschützten Bereich für die Eiablage. Damit das Gehege entsprechend eingerichtet werden kann, muss es mindestens 50 cm hoch sein.
Domestizierte Japanwachteln reagieren empfindlich auf Kälte und Wetter. Sie benötigen Schutz vor extremen Temperaturen, Nässe und Wind. Deshalb muss die Unterkunft so gebaut, betrieben und belüftet werden, dass darin stets ein passendes Klima herrscht. Küken brauchen zusätzlich Wärme. In der ersten Lebenswoche sollte die Temperatur zwischen 35 und 37 °C liegen, etwa mithilfe einer Wärmelampe oder -platte. Danach wird die Temperatur schrittweise reduziert, bis sie in der vierten Lebenswoche etwa 20 °C beträgt. Diese Temperatur ist auch für erwachsene Wachteln optimal.
Der Wachtelstall muss regelmässig gereinigt und gut belüftet werden, um die Staubbelastung gering zu halten.
Fortbewegung ist für Wachteln sehr wichtig. Sie erkunden gerne das Gehege, picken und scharren am Boden und pflegen ihr Gefieder. Wie alle Hühnervögel nehmen auch Wachteln gerne ein Sandbad in trockener, feiner Erde oder Einstreu. Deshalb sollte mindestens die Hälfte des Geheges mit geeignetem Material wie Spreu, Hobelspänen oder Stroh ausgelegt sein. Es muss darauf geachtet werden, dass die Einstreu trocken, locker und sauber bleibt.
Wachteln sind soziale Tiere und brauchen Artgenossen. Deshalb müssen Wachteln mindestens zu zweit gehalten werden.
Hähne können aggressiv werden, wenn sie konkurrieren. Kommt es bei Kämpfen zu Verletzungen, müssen die Tiere unverzüglich getrennt werden. Auch die Hennen verteidigen während der Balzzeit ihr Revier und vertreiben unerwünschte Hähne. Deshalb müssen genügend geschützte Plätze für das Legen und Brüten angeboten werden.
Wachteln brauchen regelmässig geeignetes Futter, beispielsweise handelsübliches Mischfutter für Wachteln. Zusätzlich können frisches Grünfutter, Insekten oder Obst die Ernährung ergänzen. Frisches Wasser muss jederzeit zugänglich sein.
Fachinformationen
Publikationen
Gesetzgebung
Anhang 2, Tabelle 2, Ziffer 29 TSchV, Mindestanforderung an das Gehege für Wachteln
Umgang
An Veranstaltungen dürfen nur gesunde Tiere teilnehmen. Gesund bedeutet, dass die Tiere nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden und ihr Wohlergehen nicht durch Merkmale eingeschränkt ist, die rasse- oder zuchtformspezifisch sind.
Die Teilnehmenden und die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sind verantwortlich für einen schonenden Umgang mit den Tieren. Unter «Mehr erfahren» finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ausstellungen mit Wachteln.
Es ist verboten, Wachteln ungerechtfertigt Schmerzen und Schäden zuzufügen oder sie in Angst zu versetzen. Auch das Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Je nach Situation kann das Töten eines kranken, verletzten oder lebensschwachen Tieres die beste Lösung sein, um Leiden zu vermindern. Die Tötung muss schonend und verzögerungsfrei ablaufen. Die gewählte Methode muss sicher zum Tod führen. Das Tier muss bis zum Eintritt des Todes überwacht werden.
Wer sein Tier einer Tierärztin oder einem Tierarzt zum Einschläfern übergibt, handelt immer richtig.
Weitere Personen dürfen Wachteln töten, wenn sie fachkundig sind, d.h. sie haben sich unter kompetenter Anleitung die notwendigen Kenntnisse und die praktische Erfahrung angeeignet und töten regelmässig Wachteln.
Fachinformationen
Fachinformation 18.1: Ausstellungen und Börsen mit Geflügel
PDF553.74 kB10. März 2026
Fachinformation 12.2: Ausbildungs- und Bewilligungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte und weitere Veranstaltungen mit Tierhandel
PDF429.58 kB10. März 2026
Fachinformation 16.1: Geflügel, Tauben und Wachteln fachgerecht töten
PDF191.29 kB10. März 2026
Links
Tierschutz beim Züchten: Zucht
Gesetzgebung
Art. 177 Abs. 1 und 1bis TSchV Anforderungen an Personen beim Töten und Schlachten
Tierverkehrskontrolle
Die Tierverkehrskontrolle ermöglicht eine effiziente Seuchenbekämpfung und kann ein Verschleppen von Tierseuchen verhindern.
Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhaltungen) muss bei einer kantonalen Koordinationsstelle registriert werden.
Wer Geflügel hält und damit Handel treibt, muss eine Bestandeskontrolle führen. In die Bestandeskontrolle sind alle Zu- und Abgänge einzutragen.
Fortpflanzung und Zucht
Bei der Zucht von Wachteln steht oft das Erreichen bestimmter Zuchtziele im Vordergrund. Aus Sicht des Tierschutzes ist jedoch klar: Die Gesundheit der Tiere muss immer oberste Priorität haben. Das Wohlergehen und die Würde der Tiere dürfen durch gezielte Zucht auf bestimmte Merkmale nicht beeinträchtigt werden.
Wer pro Jahr die Nachzucht von mehr als 25 Wachtelpaaren abgibt, braucht eine kantonale Bewilligung des zuständigen Veterinärdienstes. Zudem ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich.
Haltungen mit mehr als 50 erwachsenen Wachteln gelten als gewerbsmässige Wildtierhaltung. In diesem Fall ist ebenfalls eine kantonale Bewilligung erforderlich – zusätzlich braucht es eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA).
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen
Fachinformation 2.5: Informationspflicht Heim- und Wildtiergehege
PDF169.53 kB10. März 2026
Fachinformation 4.3: Tiergerechte Haltung von Wachteln
PDF419.05 kB10. März 2026
Fachinformation 12.2: Ausbildungs- und Bewilligungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte und weitere Veranstaltungen mit Tierhandel
PDF429.58 kB10. März 2026
Fachinformation 16.1: Geflügel, Tauben und Wachteln fachgerecht töten
PDF191.29 kB10. März 2026
Fachinformation 18.1: Ausstellungen und Börsen mit Geflügel
PDF553.74 kB10. März 2026