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Tiertransporte

Tiere müssen schonend transportiert werden. Transporte können ein Risiko für die Übertragung von Krankheiten darstellen. Sie müssen deshalb dokumentiert werden.

Allgemeine Anforderungen an Tiertransporte

Die Vorschriften zum Tiertransport sind im Kapitel 7 der Tierschutzverordnung (TSchV) und in der Tierseuchenverordnung (TSV) festgehalten. Spezifische Informationen zu den folgenden Punkten sind in den Technischen Weisungen und in den Fachinformationen des BLV zu finden, siehe «Weitere Informationen».

Begleitdokument

Wo Tierverkehr stattfindet, besteht das Risiko, dass Krankheiten und Seuchen verschleppt werden. Damit im Seuchenfall schnell und effizient reagiert werden kann, muss der Tierverkehr nachvollziehbar sein. Klauentiere, die vorübergehend oder dauerhaft ihren Herkunftsbetrieb verlassen, müssen deshalb von einem Begleitdokument begleitet sein.

Für das Verstellen und Transportieren von Klauentieren müssen Sie die offiziellen Formulare des BLV zu verwenden. Die Dateien können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Informationen zur Tierverkehrskontrolle