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Reisen mit Vögeln

Reisen mit Heimtier-Vögeln sind streng geregelt. Viele Arten sind geschützt (CITES) und je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Vorgaben. Informieren Sie sich über Einreisebedingungen, erforderliche Dokumente sowie die Abläufe bei Ein- und Ausreise.

Besondere Vorschriften

Um die Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern, unterliegt das Reisen mit Heimtier-Vögeln strengen Auflagen. Zusätzlich gelten für viele Vogelarten artenschutzrechtliche Bestimmungen.

Die hier beschriebenen Reisebestimmungen gelten für Vögel, die als Heimtiere mit ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer reisen und weder verkauft noch an neue Eigentümerinnen oder Eigentümer abgegeben werden.

Als Heimtiere gelten Vögel, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden, darunter Ziervögel, Papageien und auch Greifvögel.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner und Laufvögel gelten NICHT als Heimtier-Vögel. Für diese Vögel gelten besondere bzw. die gewerblichen Einfuhrbedingungen:

Import von Tieren und Tierprodukten aus der EU

Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten

Für Reisen mit artengeschützten Heimtieren (z. B. Papageien oder Sittichen) sind die CITES-Bestimmungen zu beachten.

Mehr Informationen:

Reisebewilligungen

Ausreise aus der Schweiz

Für die Ausreise aus der Schweiz mit Heimtier-Vögeln müssen Sie die Einreisebedingungen des Ziellandes einhalten. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Vertretungen des Ziellandes.

Mehr Informationen:

Reisevorbereitungen mit Heimtieren

(Wieder-)Einreise in die Schweiz

Für die Einreise von Heimtiervögeln in die Schweiz gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Bestimmungen.

Für die Einreise aus folgenden Ländern gelten dieselben Bedingungen wie für die Einreise aus der EU: Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Island, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt.

Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen und notwendigen Unterlagen.