Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten
Beim Import von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten gelten besondere Einfuhrbedingungen. Informieren Sie sich über die Bedingungen sowie Schutzmassnahmen und Artenschutzvorgaben. Es dürfen nicht aus allen Ländern Tiere und Tierprodukte eingeführt werden.
Grundlagen für Importe aus Drittstaaten
Als Drittstaaten gelten alle Staaten ausser den EU-Mitgliedstaaten, Nordirland, Island und Norwegen. Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Genetikprodukten aus Island gelten die Bedingungen für Importe aus Drittstaaten, ausser bei Tieren der Aquakultur.
Achtung: Überseegebiete, die politisch zur EU gehören, können aus seuchenpolizeilicher Sicht ebenfalls als Drittstaaten gelten.
Importe von Tieren und Waren mit tierischem Anteil aus Drittstaaten sind nur zu festgelegten Bedingungen möglich. Sie dürfen nur aus zugelassenen Ländern, Regionen und Betrieben eingeführt werden. Um zu verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden, müssen je nach Herkunftsland unterschiedliche Vorgaben eingehalten werden.
Zu den Tierprodukten zählen grundsätzlich alle Erzeugnisse, die Träger von Seuchenerregern sein können. Dazu gehören tierische Nebenprodukte und Zuchtmaterial, aber auch Lebensmittel (teilweise) tierischer Herkunft wie Käse oder Fleisch. Für die Bestimmungen zu den Lebensmitteln siehe:
Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten
Informationen zum Reisen mit Heimtieren für Privatpersonen:
Reisevorbereitungen mit Heimtieren
Je nach Art der Sendung müssen neben seuchenrechtlichen Einfuhrbedingungen auch weitere Aspekte wie zollrechtliche und landwirtschaftliche Vorgaben sowie der Artenschutz berücksichtigt werden.
Zoll: Öffnungszeiten / Kontakt Dienststellen
Importbedingungen prüfen
Nutzen Sie die folgenden Informationen, um die Bedingungen für Ihre geplante Einfuhr zu klären.
Einfuhr, Kontrolle und Meldungen
Beim Import aus Drittstaaten sind je nach Sendung Kontrollen und digitale Prozesse zu beachten.
Besondere Vorgaben und Einschränkungen
Für bestimmte Tiere, Waren oder Situationen gelten zusätzliche Anforderungen, Bewilligungspflichten oder Einfuhrverbote, die Sie zwingend beachten müssen.
Newsletter für Importeure
Das BLV bietet einen kostenlosen elektronischen Newsletter für Importeure an.
Dieser liefert aktuelle Informationen zu administrativen Anforderungen und Verschärfungen von Einfuhrvorschriften und kann unter diesem Link abonniert werden: