Ob Haltung, Pflege oder Seuchenschutz: Erfahren Sie, wie Sie Lamas und Alpakas artgerecht halten, Krankheiten erkennen und vorbeugen – und welche Ausbildung für die Tierhaltung notwendig ist.
Haltung
Lamas und Alpakas müssen in Gruppen mit Artgenossen leben – auch wenn sie als Schutztiere für andere Tierarten dienen.
Lamas und Alpakas gehören in ein Gehege mit Stall oder Unterstand – das Anbinden ist nicht erlaubt.
Als Unterkunft eignen sich feste oder mobile Unterstände sowie Ställe. Im Liegebereich schützt geeignete Einstreu oder eine andere Form der Isolierung die Tiere zuverlässig vor Kälte.
Wer die Tiere ganzjährig draussen hält, sorgt für eine Unterkunft, die:
allen Tieren gleichzeitig zugänglich ist,
Schutz vor Wind, Nässe, Sonne und Kälte bietet und
ausreichend trockene Liegeflächen bereitstellt.
Bei Krankheit oder Verletzungen brauchen einzelne Tiere eine Rückzugsmöglichkeit. Halterinnen und Halter müssen in der Lage sein, bei Bedarf rasch ein separates Abteil abzutrennen – zum Beispiel durch mobile Trennwände oder andere bauliche Lösungen.
Lamas und Alpakas sind sogenannte Schwielensohler. Ihre Fusssohlen haben knorpelige, stossdämpfende Polster mit Zehennägeln. Auf weichem Boden nutzen sich diese Nägel oft zu wenig ab und müssen deshalb regelmässig kontrolliert und bei Bedarf gekürzt werden.
Hengste entwickeln ab etwa zweieinhalb Jahren sogenannte Kampfzähne im Ober- und Unterkiefer. Diese sind spitz und scharf und können zu Verletzungen führen. Auch hier gilt: Halterinnen und Halter müssen die Zähne regelmässig kontrollieren und bei Bedarf fachgerecht kürzen. Bei weiblichen Tieren und Wallachen (kastrierte Hengste) ist das Risiko geringer, da sich die Zähne meist nicht vollständig ausbilden.
Lamas und Alpakas müssen in Gruppen mit Artgenossen leben – auch wenn sie als Schutztiere für andere Tierarten dienen.
Sobald Hengste geschlechtsreif sind, können Sie sie einzeln halten, sofern Sichtkontakt zu anderen Tieren besteht. Da Hengste in der Nähe von Stuten oft untereinander unverträglich reagieren, empfiehlt es sich, sie mit Junghengsten oder kastrierten Hengsten (Wallachen) zusammen unterzubringen.
Lamas und Alpakas verbringen viele Stunden am Tag mit Futtersuche und Fressen. Sie sind an karge Lebensräume angepasst und benötigen energiearmes, rohfaserreiches Futter. Deshalb müssen sie jederzeit Zugang zu Raufutter oder einer Weide haben. Auch Äste sind willkommen – das Knabbern daran beschäftigt sie über längere Zeit.
Ergänzend ist eine Mineralstoffversorgung notwendig. Dafür müssen für Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas) entwickelte Mineralsalze jederzeit verfügbar sein.
Der Wasserbedarf hängt vom Futter, dem Alter der Tiere und den klimatischen Bedingungen ab. Säugende Tiere brauchen deutlich mehr Wasser. Anders als Grosskamele sind Lamas und Alpakas beim Trinken weniger genügsam: Sie trinken häufiger und nehmen verschmutztes Wasser oder Futter nicht auf. Deshalb ist ein dauerhafter Zugang zu frischem, sauberem Wasser unerlässlich.
Tierverkehr
Die Tierverkehrskontrolle ermöglicht eine effiziente Seuchenbekämpfung und kann ein Verschleppen von Tierseuchen verhindern. Beim Verstellen von Neuweltkameliden in einem anderen Betrieb muss ein Begleitdokument erstellt werden.
Neuweltkameliden müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden oder von Personen mit einem eidgenössisch anerkannten beruflichen Abschluss, der dazu befähigt, Tieren Injektionen zu verabreichen. Tierhaltende dürfen die Injektion bei Tieren der eigenen Haltung selber vornehmen.
Tierkrankheiten können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Alle Krankheiten, die in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind, gelten in der Schweiz als meldepflichtige Tierseuchen.
Neben den meldepflichtigen Seuchen gibt es weitere relevante Krankheiten, die nicht in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind. Auch diese Krankheiten oder Verletzungen bei Lamas und Alpakas müssen angemessen behandelt werden.
Mit der konsequenten Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen schützen Tierhaltende ihren Tierbestand vor Tierseuchen. Achten Sie insbesondere beim Tierzukauf auf die Herkunft der Tiere und melden Sie auffälliges Verhalten und Krankheitsanzeichen der Tiere umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt.
Domestizierte Tiere der zoologischen Familie der Camelidae gelten in der Heilmittelgesetzgebung als Nutztiere. Bei ihnen sind bei der Anwendung von Tierarzneimitteln spezielle Bestimmungen einzuhalten.
Wer Lamas oder Alpakas hält, muss sachkundig sein.
Über zehn Grossvieheinheiten: Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist erforderlich.
Unter zehn Grossvieheinheiten: Die betreuende Person muss einen Sachkundenachweis erbringen.
Bereits vor dem 1. September 2008 registrierte Tierhaltende müssen die Ausbildung nicht nachholen. Landwirtinnen und Landwirte sind vom Sachkundenachweis befreit.
Die Ausbildung kann bei Organisationen absolviert werden, die vom BLV anerkannt sind: