Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) bedroht Bienenvölker weltweit. In der Schweiz wurde er bisher nicht entdeckt, das Risiko der Einschleppung ist aber gross.
Grundlagen zur Krankheit
Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist ein gefährlicher Schädling für Honigbienen und Hummeln. Die 5–7 mm langen, dunkelbraunen Käfer und ihre Larven fressen Honig, Pollen und bevorzugt die Bienenbrut. Für Menschen besteht keine Gefahr.
Symptome und Verlauf
Der Kleine Beutenkäfer und seine Larven fressen Honig, Pollen und Bienenbrut. Sie schwächen das Bienenvolk erheblich: Honig beginnt zu gären, Waben brechen zusammen. Befallene Völker gehen zugrunde oder fliehen. Auch gelagertes Imkereimaterial wird befallen.
Vorkommen und Verbreitung
Der Kleine Beutenkäfer versteckt sich in Bienenstöcken und breitet sich durch Schwärmen (bis zu 15 km) sowie durch Transport von Imkereimaterial aus.
Bisher ist der Käfer hier nicht aufgetreten. Aufgrund alarmierender Fälle in Süditalien sollten Schweizer Imkerinnen und Imker ihre Bienenvölker besonders sorgfältig kontrollieren. Hauptrisiken für eine Einschleppung sind Importe von Bienen, Hummeln und gebrauchtem Imkereimaterial. Eine «natürliche» Einschleppung über Italien bleibt möglich.
Schutzmassnahmen bei Importen helfen, eine frühzeitige Entdeckung sicherzustellen.
Der Käfer stammt ursprünglich aus Afrika südlich der Sahara und verursacht dort geringe Schäden. Er wurde jedoch nach Nordamerika, Australien und Ägypten eingeschleppt. In Portugal konnte er 2004 rasch ausgerottet werden. Seit 2014 gibt es Befälle in Süditalien (Kalabrien und Sizilien).
Diagnostik, Bekämpfung und Schutz
Das nationale Programm Apinella verstärkt die Früherkennung: In der gesamten Schweiz kontrollieren speziell geschulte Sentinel-Imkerinnen und -Imker regelmässig ihre Völker. Die Umsetzung erfolgt durch den Veterinärdienst Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bienengesundheitsdienst und der Imkerbranche.
Der Kleine Beutenkäfer ist eine zu bekämpfende Tierseuche und somit meldepflichtig. Imkerinnen und Imker müssen einen Verdacht sofort der Bieneninspektorin oder dem Bieneninspektor melden.