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Diagnostik von Tierseuchen

Anerkannte Diagnostiklaboratorien und nationale Referenzlaboratorien gewährleisten eine verlässliche Diagnostik meldepflichtiger Tierseuchen für deren Überwachung, Früherkennung und Bekämpfung.

Amtliche Tierseuchendiagnostik

Die Tierseuchendiagnostik umfasst den Nachweis der nach Tierseuchenverordnung (TSV) meldepflichtigen Tierseuchen. Im Auftrag des Bundes und des kantonalen Veterinärdienstes erfolgen Untersuchungen im Rahmen von:

  • klinischen Verdachtsabklärungen
  • Überwachungs-, Früherkennungs- und Bekämpfungsmassnahmen
  • nationalen und internationalen Tierverkehrsbestimmungen

Laboratorien, die amtlich angeordnete Untersuchungen durchführen, müssen vom BLV anerkannt sein. Die Anforderungen für eine Bewilligung sind in der Tierseuchenverordnung festgelegt. Anerkannte Laboratorien übermitteln ihre Untersuchungsergebnisse regelmässig an das Informationssystem aRes. Über die Schnittstelle zum System des kantonalen Veterinärdienstes (ASAN) stehen die Daten direkt für Überwachungs- und Vollzugsmassnahmen zur Verfügung.

Nationale Referenzlaboratorien

Das BLV ernennt nationale Referenzlaboratorien, um die Tierseuchendiagnostik in der Schweiz sicherzustellen und die Qualität der diagnostischen Verfahren stetig zu überwachen.

Die Referenzlaboratorien beraten Veterinärbehörden bei Überwachungs- und Bekämpfungsaufgaben und sind Ansprechstellen für anerkannte Diagnostiklaboratorien. Durch die Zusammenarbeit im europäischen Netzwerk tragen sie zu einheitlichen Standards bei.

Mehr Informationen:

IVI: Diagnostik – essenziell für die Tierseuchenbekämpfung

Zulassung von Veterinärdiagnostika

Diagnostische Testsysteme benötigen eine Zulassung, wenn sie in Bekämpfungs- und Überwachungsprogrammen sowie im internationalen und nationalen Tierverkehr eingesetzt werden. Die Technischen Weisungen beschreiben das Zulassungsverfahren: