Katzen
Wer Katzen hält, sorgt für Schutz, Pflege und Beschäftigung – drinnen wie draussen. Auch bei Zucht, Verkauf oder Ausstellung gilt: Das Wohl der Tiere steht an erster Stelle. Dafür gibt es klare Anforderungen.

Haltung
Katzen sind unabhängige Tiere, die sehr zahm und zutraulich werden, sofern sie als Jungtiere auf Menschen geprägt wurden. Sie sind neugierig und brauchen viel Abwechslung, Ausgucke, Klettermöglichkeiten, Fangspiele, aber auch gemütliche Rückzugsorte.
Katzen sind ausgesprochene Gewohnheitstiere. Sie schätzen ihre vertrauten Orte und lieben stabile Verhältnisse in der Familie. Bei Veränderungen in ihrem gewohnten Umfeld kann sich ihr Stress dadurch äussern, dass sie ihre Stubenreinheit verlieren oder dass sie weglaufen und sich ein neues Zuhause suchen.
Ermöglichen Sie Katzen mit Freigang einen permanenten Zugang zum Haus oder der Wohnung. Bieten Sie mehrere bequeme Ruheplätze an, die sich auch als Rückzugsort eignen. Bei mehreren Katzen brauchen Sie mindestens gleich viele Schlafplätze – besser ein bis zwei mehr. So vermeiden Sie Konflikte.
Für die Haltung von Katzen sind folgende Einrichtungen vorgeschrieben:
- erhöhte Liegeflächen,
- Rückzugsmöglichkeiten,
- Kletter- und Kratzgelegenheiten,
- Beschäftigungsmöglichkeiten,
- Eine Katzentoilette pro Katze, ab sechs Tieren eine Katzentoilette pro zwei Tiere, sofern diese einmal täglich bei Freigang und zweimal täglich bei Innenhaltung gereinigt wird.
Katzen putzen ihr Fell gründlich. Langhaarkatzen brauchen zusätzlich regelmässige Fellpflege, sonst verfilzt es.
Verhindern Sie ungewollten Nachwuchs – und lassen Sie Ihre Katze kastrieren. Auch die Impfung ist gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und Katzenleukose empfohlen.
Bieten Sie ihrer Katze Möglichkeiten zum Erkunden, Beobachten und Spielen.
Beispiele, wie sie ihre Katze beschäftigen können:
- Freigang
- ein Ausblick am Fenster,
- eine Spielzeugmaus zum Anschleichen,
- eine Schachtel mit Löchern, durch die sie «pföteln» kann.
Katzen klettern und springen gern. Ein Katzenbaum eignet sich ideal – er dient auch als Kratzgelegenheit.
Manche Katzen sind gern allein, andere sehr gesellig. Es gibt Katzen, die in Gruppen ohne Rückzugsmöglichkeiten unter starkem Stress leiden. Lassen Sie Katzenwelpen mindestens 10–12 Wochen mit ihren Geschwistern aufwachsen – so gewöhnen sie sich später leichter an andere Katzen.
Geben Sie einzeln gehaltenen Katzen täglich Kontakt zu Menschen – oder wenigstens Sichtkontakt zu anderen Katzen.
Füttern Sie Ihre Katze ausgewogen. Eine einseitige Ernährung verursacht Mangelerscheinungen. Auch Freigänger finden draussen nicht genug – sie brauchen Futter.
Kontrollieren Sie das Gewicht regelmässig. Vermeiden Sie Übergewicht – es erhöht das Risiko für Krankheiten. Die Hauptursachen von Übergewicht sind zu viel Futter und zu wenig Bewegung.
Stellen Sie Ihrer Katze immer frisches Wasser bereit – am besten an mehreren Orten und nicht direkt neben der Katzentoilette.
Umgang
Es ist verboten, Hauskatzen mit Wildkatzen zu verpaaren. Arthybriden wie Savannah oder Bengal der ersten und zweiten Generationen sind besonders anspruchsvoll in der Haltung, weil sie sich wie Wildtiere verhalten. Für sie gelten die Haltungsvorschriften für Wildtiere und sie sind bewilligungspflichtig. Mehr dazu finden Sie unter «Weitere Informationen».
Züchten Sie Katzen, müssen Sie das Tierwohl sicherstellen. Zucht kann das Wohlbefinden beeinträchtigen – deshalb gelten klare Vorschriften zum Tierschutz beim Züchten. Katzen mit unzulässigen Zuchtzielen dürfen Sie nicht ausstellen.
Wer pro Jahr mehr als 20 Katzen oder mehr als fünf Würfe abgibt, braucht eine kantonale Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung.
An Ausstellungen dürfen nur gesunde Katzen teilnehmen. «Gesund» heisst: Die Tiere dürfen nicht unter zuchtbedingten Belastungen leiden und/oder in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt sein.
Sowohl Veranstaltende als auch Teilnehmende sind verantwortlich für einen schonenden Umgang mit den Tieren.
Für Märkte gilt zusätzlich die:
Sie dürfen Katzen weder die Krallen amputieren noch die Zähne ziehen. Stellen Sie geeignete Kratzgelegenheiten zur Verfügung – dann verschonen Katzen Ihre Möbel.
Es ist auch verboten, Katzen mit elektrischen Zäunen am Weglaufen zu hindern oder sie damit vom Klettern auf Möbel abzuhalten.
Tierverkehr
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Katze zu chippen und zu registrieren. Dies bringt ihnen zahlreiche Vorteile, unter anderem wenn ihre Katze entlaufen ist. So kann sie einfach identifiziert und zu Ihnen zurückgebracht werden.
Katzen benötigen für eine Reise mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind jedoch die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen
Fachinformation 2.2: Massnahmen gegen das übermässige Vermehren von Heimtieren
PDF152.97 kB26. Juni 2026
Fachinformation 2.3: Einschränkungen bei der Haltung und Zucht von Wildtierhybriden aus Hunden und Katzen
PDF151.42 kB26. Juni 2026
Fachinformation 12.2: Ausbildungs- und Bewilligungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte und weitere Veranstaltungen mit Tierhandel
PDF429.58 kB10. März 2026
Fachinformation 18.3: Katzenausstellungen
PDF413.23 kB10. März 2026
Technical Information 18.3: Cat shows
PDF406.14 kB22. Juni 2026