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Hirsche

Wer Hirsche halten möchte, braucht eine kantonale Bewilligung und muss spezielle Anforderungen an Ausbildung, Gehege und Zäune erfüllen.

Haltung

Umgang

Tierverkehr

Die Kennzeichnung und Registrierung von Hirschen bilden die Grundlage der Tierverkehrskontrolle. Diese ermöglicht eine effiziente Seuchenbekämpfung und kann ein Verschleppen von Tierseuchen verhindern. Beim Verstellen von Tieren muss ein Begleitdokument ausgestellt werden.

Krankheiten

Tierkrankheiten können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Alle Krankheiten, die in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind, gelten in der Schweiz als meldepflichtige Tierseuchen.

Neben den meldepflichtigen Seuchen gibt es weitere relevante Krankheiten, die nicht in der Tierseuchenverordnung aufgeführt sind. Auch diese Krankheiten oder Verletzungen bei Hirschen müssen angemessen behandelt werden.

Mit der konsequenten Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen schützen Tierhaltende ihren Tierbestand vor Tierseuchen. Achten Sie insbesondere beim Tierzukauf auf die Herkunft der Tiere und melden Sie auffälliges Verhalten und Krankheitsanzeichen der Tiere umgehend der Tierärztin oder dem Tierarzt.

Übersicht aller Tierseuchen

Ausbildungen

Wer für die Betreuung der Hirsche verantwortlich ist, muss eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolviert haben oder über ein Diplom als Tierpflegerin oder Tierpfleger und Erfahrung mit der Haltung von Hirschen verfügen. Nur vom BLV anerkannte Organisationen dürfen FBA-Ausbildungen durchführen.

Aus- und Weiterbildungen

Art. 85 TSchV, Anforderungen an Personen, die Wildtiere halten oder betreuen