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Exportunterlagen nach Drittstaaten

Übersicht der Ausfuhrbescheinigungen und Anweisungen für die Ausfuhr von Tieren und Waren aus der Schweiz in verschiedene Drittstaaten sowie länderspezifische Anforderungen, Hinweise und weiterführende Informationen.

Aktuell

15.06.2026: Die Gesundheitsbescheinigung I-2018-01 ist nicht mehr gültig und wurde deshalb entfernt. Für Exporte von Pferden in die USA nehmen Sie bitte Kontakt auf mit trade@blv.admin.ch.

10.06.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Milchsäurebakterien nach Marokko (Z-2026-01) ist aufgeschaltet.

04.06.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Rindersamen nach Irak (O-2026-10) ist aufgeschaltet.

02.06.2026: Für den Export von Pferden an die südamerikanischen Spiele (ODESUR) wenden sie sich bitte an: trade@blv.admin.ch.

12.05.2026: Die neue Gesundheitsbescheinigung für den Export von Tierfutter und Heimtierfutter (H-2026-01) ist aufgeschaltet.

Weisungen und Anleitungen

Die vorliegende Weisung gibt den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden vor, wie amtliche Dokumente für die Ausfuhr von Tieren, tierischen Produkten, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, namentlich Kosmetikprodukte, nach Bestimmungsstaaten auszustellen sind. Damit soll der Prozess der Ausstellung von Ausfuhrdokumenten harmonisiert werden.

Hier finden Sie die Codex-Alimentarius-Leitlinien zur Gestaltung, Ausstellung und Verwendung amtlicher allgemeiner Bescheinigungen im internationalen Lebensmittelhandel. Die Leitlinien sind auf Französisch und Englisch verfügbar:

Codex Alimentarius : Directives pour la conception l’établissement, la délivrance et l’utilisation des certificats officiels génériques CAC/GL 38-2001

Codex Alimentarius: Guidelines for Design, Production, Issuance and Use of Generic Official Certificates CAC/GL 38-2001

Amtliche Bestätigungen

Für bestimmte Bestimmungsländer sind zusätzlich zu der Ausfuhrbescheinigung amtliche Bestätigungen erforderlich.

Allgemeines zu den Ausfuhrbescheinigungen

Für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist in der Regel eine mit dem Bestimmungsland validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung kommt nur infrage, wenn für das betreffende Land und Produkt keine validierte länderspezifische Ausfuhrbescheinigung vorliegt. Vor ihrer Verwendung müssen Sie dies prüfen und mit dem Importeur klären, ob das Bestimmungsland eine allgemeine Ausfuhrbescheinigung akzeptiert.

Länderspezifische Ausfuhrbescheinigungen und Informationen

Hier finden Sie die validierten länder- und produktspezifischen Ausfuhrbescheinigungen und weitere Dokumente für die Ausfuhr in bestimmte Bestimmungsländer.

Das nachfolgende Dokument können Sie als Anhang zu einer Ausfuhrbescheinigung verwenden. Es dient dazu, zusätzliche Produkte aufzuführen, wenn in der Ausfuhrbescheinigung selbst nicht genügend Platz vorhanden ist. Bitte beachten Sie: Für einige Länder bestehen spezifische Zusatzbescheinigungen; diese sind unten jeweils aufgeführt.