Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln

Wann und wofür ist eine Bewilligung notwendig? Welche Lebensmittel müssen bewilligt werden? Diese Fragen werden auf dieser Seite beantwortet.

Durch die Totalrevision des Lebensmittelrechts, welche am 1. Mai. 2017 in Kraft getreten ist, fiel die Bestimmung weg, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie in einer Verordnung umschrieben oder durch das BLV bewilligt worden sind. Mit Ausnahme von wenigen Bewilligungsvorbehalten (z.B. neuartige Lebensmittel) dürfen nun auch nicht umschriebene Lebensmittel ohne Bewilligung in Verkehr gebracht werden, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Neuartige Lebensmittel (Novel Food)

Grundsätzlich werden Novel Food in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Neuartige traditionelle Lebensmittel
  • Neuartige Lebensmittel

Neuartige traditionelle Lebensmittel sind Lebensmittel, die ausserhalb der Schweiz und EU traditionell verzehrt werden (z.B. Cañihua). Sie profitieren von einem vereinfachten Bewilligungsverfahren.

Für neuartige Lebensmittel, wie z.B. Proteinextrakte aus Insekten, ist dagegen ein aufwendigeres Bewilligungsverfahren notwendig, damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Die rechtliche Definition von neuartigen Lebensmittel findet sich in Artikel 15 Absatz 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV).

Keine Bewilligung brauchen neuartige Lebensmittel, welche im Anhang der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel aufgeführt sind. Dies sind neben drei Insektenarten sämtliche neuartigen Lebensmittel, die in der EU bewilligt sind (siehe Unionsliste der EU) oder auf Grund von Meldungen in Verkehr gebracht werden können (siehe „Weitere Informationen“). Die Vorschriften sind gemäss den einzelnen Durchführungsbeschlüssen und Meldungen einzuhalten.

Wichtig:

  • Für zusammengesetzte Lebensmittel werden keine Bewilligungen ausgestellt. Die Bewilligungspflicht betrifft immer einen bestimmten Stoff (z.B. Proteinextrakt aus Insekten als Novel Food) oder ein bestimmtes Primärprodukt (z.B. Cañihua als traditionelles Novel Food) und nicht ein zusammengesetztes Produkt, welches ein Novel Food als Zutat enthält (z.B. Getreideriegel angereichert mit Proteinextrakt aus Insekten). Die Bewilligungsgesuche müssen dementsprechend vorbereitet werden.

  • Alle neuartigen Lebensmittel, die in der EU gemäss Unionsliste verkehrsfähig sind, können in der Schweiz ohne Bewilligung in Verkehr gebracht werden, sofern sie alle Vorschriften gemäss den einzelnen Durchführungsbeschlüssen und Meldungen einhalten. Die Umkehrfolgerung gilt aber nicht: Lebensmittel, welche in der Schweiz keine neuartigen Lebensmittel sind oder in der Schweiz als solche bewilligt wurden und in der EU als Novel Food gelten, benötigen für das Inverkehrbringen in der EU eine Zulassung durch die Europäische Kommission.
     

Bewilligungsverfahren für neuartige Lebensmittel

Die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs ist grundsätzlich kostenpflichtig (siehe Art. 108-109 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV)).

 

Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln 

Wird ein neuartiges Lebensmittel als sicher eingestuft und bewilligt, erfolgt dies in Form einer Einzelverfügung. Die Bewilligung wird für fünf Jahre und ohne Möglichkeit auf Verlängerung erteilt. Sind die Voraussetzungen betreffend Lebensmittelsicherheit und Täuschungsverbot nach Ablauf der Bewilligung weiterhin erfüllt, so wird das neuartige Lebensmittel nach erneuter Prüfung durch das BLV im Anhang der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel aufgenommen. 

Wird hingegen ein neuartiges traditionelles Lebensmittel bewilligt, erfolgt dies in Form einer Allgemeinverfügung. Bewilligte neuartige traditionelle Lebensmittel werden periodisch im Anhang der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel aufgenommen.

Abgrenzung zwischen Heil- und Lebensmittel

Vertreterinnen und Vertreter von Swissmedic und dem BLV haben einen Bericht verfasst, welcher die Abgrenzung von Heil- zu Lebensmitteln klärt. Dabei wurden die schweizerischen und europäischen Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Mit dem Bericht ist es leichter möglich zu klären, welche Behörde für welche Massnahme zuständig ist (siehe unter „Weitere Informationen“).

Weitere Informationen

Im Detail


Novel-Food-Status


Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln


Bewilligung von neuartigen traditionellen Lebensmitteln

Kontakt

Gesuche müssen per Post unter der folgende Adresse eingereicht werden:

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Lebensmittel und Ernährung
Marktzutritt
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

Anlagen können auch per Mail unter lme@blv.admin.ch eingereicht werden.

Letzte Änderung 26.04.2024

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