Öffentliche Warnung: Verschluckungs- und Erstickungsgefahr bei Cocco Candy Rolling Candy

Bern, 27.10.2023 - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor den Süssigkeiten mit Spielzeug «Cocco Candy Rolling Candy» des Herstellers Cocco Candy. Es besteht Verschluckungs- und Erstickungsgefahr durch den abnehmbaren Spieldeckel in Form eines Balls. Pala Food GmbH hat die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden.

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Die Süssigkeit mit Spielzeug «Cocco Candy Rolling Candy» hat einen abnehmbaren Spieldeckel in der Form eines Balls. Aufgrund dessen Grösse kann dieser leicht verschluckt werden. Es besteht Erstickungsgefahr.

Welches Produkt ist betroffen?

Rolling Candy der Geschmacksrichtungen Tutti Frutti, Mix, Cola und Strawberry

Produkt / Marke

Cocco Candy Rolling Candy

Verpackung

Auslieferung als Paket (12er Einheit) in Folie verpackt
Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten als Einzelstück

Lot-Nummer

Alle

Verkaufsstellen

Webstar (Dielsdorf) und Epicuria (Carouge)
Schweizweit diverse Einzelhändler (Kioske & Läden) und Onlinehändler

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden.


Adresse für Rückfragen

Konsumentinnen und Konsumenten:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Kundenkommunikation
Tel. +41 58 463 30 33
info@blv.admin.ch

Journalistinnen und Journalisten:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. +41 58 463 78 98
media@blv.admin.ch


Herausgeber

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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