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Verpackungen

Verpackungen dürfen keine Stoffe an Lebensmittel abgeben, die Ihre Gesundheit gefährden. Das BLV hat deshalb klare Regelungen erlassen – etwa für Kunststoffe, Druckfarben und den Einsatz von Bisphenol A.

Darum sind Verpackungen gesetzlich geregelt

Verpackungen können Stoffe enthalten, die auf Lebensmittel übergehen – und damit auch in Ihren Körper gelangen. Das kann ein Risiko für Ihre Gesundheit sein.

Auch Druckfarben auf Verpackungen können bedenkliche Stoffe enthalten. Deshalb ist der Einsatz von Stoffen in Verpackungen gesetzlich geregelt – inklusive der Druckfarben.

Diese Regelungen sind in der Bedarfsgegenständeverordnung festgelegt. Anhang 2 regelt, welche Stoffe für Kunststoffschichten verwendet werden dürfen. Anhang 10 regelt die Stoffe für Druckfarben.

Bisphenol A

Bisphenol A (BPA) ist ein synthetischer Stoff. Er wurde lange für die Herstellung von Kunststoffen wie Polycarbonat-Flaschen und -Behältern verwendet – auch für Lebensmittelverpackungen.

Auch in Beschichtungen von Konservendosen war BPA enthalten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine sehr tiefe tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für BPA festgelegt. Daraufhin wurde der Stoff in der Schweiz ab 2025 verboten – in Kunststoffen, Beschichtungen und Druckfarben.

Mehr erfahren: Bisphenole

Druckfarben

Für Druckfarben dürfen nur Stoffe verwendet werden, die vom BLV bewertet wurden – diese sind in Anhang 10 der Bedarfsgegenständeverordnung aufgeführt.

Zulässig sind auch Stoffe, die keine gesundheitlich bedenklichen Eigenschaften haben und nicht auf Lebensmittel übergehen können.

Im B2B-Bereich muss Druckfarben und bedruckten Materialien eine Konformitätserklärung beigelegt sein – als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Häufige gestellte Fragen zu Druckfarben