Titandioxid
Titandioxid wurde lange als weisser Farbstoff in Lebensmitteln wie Süsswaren oder Überzügen eingesetzt. Seit Herbst 2022 ist seine Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in der Schweiz verboten – wegen möglicher Gesundheitsrisiken.
Verwendung und gesetzliche Regelung
Titandioxid war seit 1979 als Farbstoff in Lebensmitteln zugelassen. Es sorgte bei Dragées und Kaugummis für leuchtende Farben und machte Kapseln und Überzüge glänzend und lichtdicht.
Seit Herbst 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten. In Kosmetika ist der Stoff jedoch weiterhin erlaubt und darf dort unter festgelegten Bedingungen als Farbstoff oder UV-Filter verwendet werden.
Mehr Informationen:
Geregelte Stoffe in kosmetischen Mitteln
Risiken und Bewertung
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Titandioxid im Mai 2021 auf Grundlage aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten neu bewertet. Dabei blieb unklar, ob Titandioxid-Partikel das Erbgut schädigen können.
Da dieser Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte und weitere wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen, kam die EFSA zum Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher gilt. Auf dieser Grundlage wurde seine Verwendung in Lebensmitteln verboten.