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Tauben

Die Haltung von Tauben in der Schweiz ist in der Tierschutzverordnung geregelt. Was müssen Haltende beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Pflege, Zucht und Ausstellungen von Tauben.

Tauben sind soziale Gruppentiere. Man unterscheidet zwischen Hobbytieren wie Rasse- und Brieftauben und den weltweit verbreiteten, wildlebenden Stadttauben.

Rassetauben werden in diversen Varianten gezüchtet und ausgestellt, Brieftauben für Flugwettbewerbe trainiert. Beide benötigen für ihr Wohlbefinden täglichen Freiflug oder alternativ eine grosse Aussenvoliere. Zudem ist eine Bademöglichkeit wichtig – mindestens einmal pro Woche müssen Tauben baden können

Haltung

Umgang

Fortpflanzung und Zucht

Bei der Zucht von Tauben steht oft das Erreichen bestimmter Zuchtziele im Vordergrund. Das Wohlergehen und die Würde der Tiere dürfen durch gezielte Zucht auf bestimmte Merkmale nicht beeinträchtigt werden. Zuchtziele, die zu Schmerzen, Leiden, Schäden oder tiefgreifende Eingriffe ins Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten der Tiere führen, sind nicht zulässig.

Tierschutz beim Züchten: Zucht