Zum Hauptinhalt springen

Spielzeuge

Spielzeug ist gesetzlich geregelt: In der Schweiz gelten strenge Anforderungen an Sicherheit, Hygiene, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Insbesondere beim Onlinekauf sollten aber Konsumentinnen und Konsumenten genau hinschauen.

Sicherheit von Spielzeug: gesetzliche Anforderungen

Spielzeuge für Kinder bis 14 Jahre unterstehen in der Schweiz der Lebensmittelgesetzgebung (LMG). Die Spielzeugverordnung (VSS) ist Teil der LMG und legt fest, welche Anforderungen Spielzeuge erfüllen müssen, um sicher zu sein. Dazu gehören technische Vorschriften ebenso wie Warnhinweise zur Unfallverhütung. Für Spielzeuge, die in der Schweiz auf den Markt kommen, gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie in der EU.

Wichtige Punkte der Spielzeugverordnung

Diese Übersicht zeigt zentrale Anforderungen an Spielzeug, die in der Schweiz verbindlich gelten:

  • Hohe Sicherheitsstandards im chemischen Bereich: Verbot bestimmter Stoffe, Einschränkungen für allergieverdächtige Substanzen sowie zusätzliche Grenzwerte für Schwermetalle und weitere chemische Verbindungen.
  • Warnhinweise müssen in festgelegtem Wortlaut angebracht sein.
  • Spielzeug darf nicht lose in Lebensmitteln verpackt sein (z. B. in Frühstückscerealien).
  • Textiles Spielzeug für Kinder unter drei Jahren muss waschbar sein.
  • Klare Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler: Produktsicherheitsanforderungen einhalten, Produkte beobachten, Stichproben und Prüfungen durchführen, Produktinformationen aufbewahren, korrekt etikettieren und Konsumentinnen und Konsumenten informieren.
  • Spielzeug muss genau rückverfolgbar sein – Hersteller, Importeure und Händler sind zur Auskunft verpflichtet.

Weitere Informationen

Hinweise zu wichtigen Stoffgruppen

Vorsicht beim Onlinekauf

Online einkaufen ist bequem, kann aber auch Risiken bergen. Besonders bei Händlern ausserhalb der Schweiz und der EU sollten Konsumentinnen und Konsumenten vorsichtig sein.

Unsichere Spielwaren aus ausländischen Onlineshops

Spielwaren aus ausländischen Onlineshops erfüllen oft nicht die Schweizer Sicherheitsanforderungen. Das kann gefährlich sein, zum Beispiel wenn Kleinteile verschluckt oder eingeatmet werden.

Bestellen Sie Spielzeug deshalb in Schweizer oder EU-Onlineshops. In der EU gelten dieselben Sicherheitsvorschriften wie in der Schweiz.