Rifttalfieber
Das Rifttalfieber ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Vor allem Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder sind anfällig. Auch Menschen können sich infizieren, die Krankheit ist also eine Zoonose.
Grundlagen zur Krankheit
Das Rifttalfieber ist eine hochansteckende Krankheit der Wiederkäuer. Vor allem Schafe, Rinder, Büffel, Ziegen und Kamele sind empfänglich. Auch Menschen können sich anstecken. Es handelt sich also um eine Zoonose. Das Rifttalfieber-Virus gehört zur Gattung der Phleboviren.
In Europa ist die Krankheit bisher nicht aufgetreten.
Symptome und Verlauf
Das Rifttalfieber verläuft je nach Tierart unterschiedlich schwer:
- Schafe: Fieber, Appetitlosigkeit, Erbrechen, schleimig-eitriger Nasenausfluss und blutiger Durchfall. Trächtige Schafe abortieren meist. Die Sterblichkeit bei erwachsenen Tieren liegt zwischen 20% und 60 %.
- Ziegen und Rinder: Sie erkranken oft milder oder symptomlos. Tragende Kühe abortieren in der Regel und können danach unfruchtbar werden.
Rifttalfieber beim Menschen
Menschen stecken sich durch Kontakt mit infizierten Tieren an, zum Beispiel bei der Geburtshilfe oder Schlachtung. Auch Mücken können das Virus übertragen.
Mögliche Symptome sind Fieber, Schüttelfrost, starkes Krankheitsgefühl, Muskel- und Rückenschmerzen sowie Magen-Darm-Beschwerden. In seltenen Fällen kann es zu lebensbedrohlicher Gelbsucht oder Nierenversagen kommen.
Mehr dazu: BAG Rifttalfieber
Vorkommen und Verbreitung
Infizieren können sich alle Wirbeltiere, erkranken tun aber nur Wiederkäuer und Menschen. Andere Säugetiere und Vögel sind meist resistent, bilden aber Antikörper.
Die Übertragung erfolgt vor allem durch infizierte Mücken, aber auch durch Tröpfcheninfektion oder oral.
Rifttalfieber kommt vor allem in Afrika südlich der Sahara vor. Die Krankheit ist in Europa bislang nicht aufgetreten.
Diagnostik, Bekämpfung und Schutz
Das Rifttalfieber ist eine hochansteckende Tierseuche und somit meldepflichtig. Tierhaltende müssen einen Verdacht sofort der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden. Tierärztinnen und Tierärzte und Untersuchungslaboratorien müssen einen Verdacht unverzüglich telefonisch der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt melden.
Impfung
Die Impfung gegen das Rifttalfieber ist verboten.