Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
In die Umwelt freigesetzte PFAS können die menschliche Gesundheit gefährden. Das BLV legt Höchstwerte für Lebensmittel und Trinkwasser fest und arbeitet mit den Kantonen daran, die Belastung zu überwachen und Risiken wirksam zu minimieren.

27. Mai 2026
PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen
PFAS-Belastungen der Umwelt können Landwirtschaftsbetriebe vor wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Der Bundesrat will sie unterstützen und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Dafür verfolgt er einen ganzheitlichen Ansatz. Unter anderem hat er die Umsetzung der Motion 25.3421 der UREK-S in die Vernehmlassung geschickt.
Was sind PFAS?
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind schwer abbaubare, seit Jahrzehnten industriell hergestellte Chemikalien. Sie gelangen weltweit in die Umwelt und können in der Nahrungskette und im Menschen nachgewiesen werden. PFAS stellen ein mögliches gesundheitliches Risiko dar. Zu ihnen zählenunter anderem Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sowie Tausende weitere Substanzen.
PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität in zahlreichen industriellen Prozessen und Produkten eingesetzt, zum Beispiel in Feuerlöschschäumen, Textilien, Imprägnierungen, Farben, Papierbeschichtungen, Kunststoffen, Elektronik, Batterien, Wärmepumpen und Skiwachs.
Am besten untersucht sind PFOS und PFOA. Ihre Stabilität und Vielseitigkeit machten sie über Jahrzehnte unverzichtbar; heute sind sie weitgehend verboten. Dennoch sind sie weiterhin in Umwelt, Nahrungskette und Menschen nachweisbar, da sie kaum abgebaut werden.
PFAS gelangen hauptsächlich über die Nahrung in den Körper und können sich dort anreichern. Für einige PFAS sind gesundheitsschädigende Wirkungen bekannt, bei vielen bestehen noch Wissenslücken.
Gemäss Europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) tragen PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA am stärksten zur nahrungsbedingten Exposition bei und gelten aus gesundheitlicher Sicht als besonders kritisch. Belegt ist ein Zusammenhang zwischen diesen PFAS im Blut und einer verminderten Antikörperkonzentration nach Impfungen bei Kindern, was die Wirksamkeit von Impfungen beeinträchtigen kann.
Hohe PFAS-Gehalte können zudem negative Auswirkungen auf Leber, Cholesterinwerte oder das Geburtsgewicht haben.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft PFOA als «krebserregend für den Menschen» (Gruppe 1) ein. Für PFOS lautet die Einstufung «möglicherweise krebserregend» (Gruppe 2B). PFAS gelten jedoch nicht als direkt erbgutschädigend.
In der Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie (BAG) wurde die Hintergrundbelastung der Bevölkerung mittels Biomonitoring untersucht. Über 700 Blutserumproben von Erwachsenen aus zwei Kantonen wurden analysiert. In allen Proben fanden sich PFOA, PFHxS und PFOS. Die gemessenen Konzentrationen entsprachen jenen ähnlicher Studien in Europa und Kanada.
Mehr Informationen:
BAG: Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie – Ergebnisse des Humanbiomonitoring (HBM)
Der Bund bearbeitet die PFAS-Thematik gemeinsam mit den Kantonen. Ziel ist es, die Aufnahme über Trinkwasser und Lebensmittel so gering wie möglich zu halten. Die Massnahmen orientieren sich an wissenschaftlichen Grundlagen und der Gesetzgebung anderer Länder mit vergleichbarem Gesundheitsschutzniveau. Für ausgewählte PFAS gelten Höchstwerte in Lebensmitteln und im Trinkwasser. Konsumentinnen und Konsumenten können die Aufnahme zusätzlich mit einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung senken.
Lebensmittel
Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln bestehen Höchstgehalte für PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS und deren Summe – analog zur EU. Die Arbeiten zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten laufen weiter: Die Schweiz wird zusätzliche PFAS-Höchstgehalte einführen, z. B. für Milch. Die Abstimmung mit der EU erleichtert den Handel und gewährleistet ein einheitliches Schutzniveau.
Trinkwasser
Aktuell gelten folgende Höchstwerte:
- PFOS: 0,3 µg/l
- PFHxS: 0,3 µg/l
- PFOA: 0,5 µg/l
In der EU gilt seit 2021 ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 PFAS. Aufgrund dieser Richtlinie und laufenden politischen Diskussionen in der Schweiz überprüft das BLV die schweizerischen Höchstwerte derzeit und passt sie bei Bedarf an.
Kontrollen durch Lebensmittelbetriebe und Kantone
Lebensmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten. Betriebe müssen ihre Produkte kontrollieren. Die kantonalen Behörden führen zusätzlich risikobasierte Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben und an Produkten auf dem Markt durch. Nicht konforme Lebensmittel müssen aus dem Verkauf genommen werden.
Häufige Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen zu PFAS betreffen ihr Vorkommen, mögliche Gesundheitsrisiken und den Schutz der Bevölkerung. Die folgenden Antworten fassen den aktuellen Wissensstand zusammen.
Eine Untersuchung von 2025 zeigt: Tierische Lebensmittel auf dem Schweizer Markt halten die geltenden PFAS-Höchstwerte weitgehend ein. 0,8% der Proben waren nicht konform. Die Resultate deuten nicht auf ein flächendeckendes Problem mit Höchstwertüberschreitungen hin. PFAS waren jedoch in allen Lebensmittelkategorien nachweisbar, und lokal können nicht konforme Produkte im Umlauf sein. Deshalb müssen Lebensmittelbetriebe ihre Selbstkontrollpflicht weiterhin sorgfältig wahrnehmen. Die kantonalen Vollzugsbehörden führen weiterhin risikobasierte amtliche Kontrollen durch.
Gemäss aktuellem Wissensstand kann Schweizer Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden. Die Wasserversorger müssen die gesetzlichen Anforderungen einhalten. In einer schweizweiten Kampagne des Verbands der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) von 2023 wurden in über der Hälfte der Proben keine PFAS gefunden. In den übrigen Proben wurden PFAS zwar nachgewiesen, aber keine überschritt die in der Schweiz gültigen Höchstwerte. Fünf Proben lagen jedoch über dem europäischen Wert, den die Schweiz im Lauf von 2026 voraussichtich übernehmen wird. In 99% der Proben wurde zudem Trifluoracetat (TFA), das zu den PFAS gehört, gefunden. Dessen gesundheitliche Risiken bewertet derzeit die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Das BLV beobachtet die Situation und stimmt sich mit der EU zu möglichen Regelungen ab.
PFAS umfassen Tausende Substanzen. Einige, etwa PFOA und PFOS, sind gut untersucht und werden mit Beeinträchtigungen des Immunsystems in Verbindung gebracht. Zu vielen anderen PFAS fehlen verlässliche Daten. Grundsätzlich baut der Körper langkettige Substanzen wie PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS nur langsam ab. Sie reichern sich stärker an und gelten als besonders kritisch.
Von einigen PFAS (PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS) ist bekannt, dass sie, wenn sie sich im Körper anreichern, die Wirksamkeit von Impfungen verringern und negative Auswirkungen auf die Leber, die Cholesterinwerte oder auf das Geburtsgewicht haben können. Einige werden auch mit einem erhöhten Risiko für Nieren- oder Hodenkrebs in Verbindung gebracht. Für viele weitere PFAS ist die Datenlage unzureichend – es braucht weitere Forschung.
Es lässt sich nicht komplett vermeiden, dass man PFAS aufnimmt, da die Substanzen weit verbreitet sind und sehr lange in der Umwelt verbleiben. Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel begrenzen die Aufnahme. Konsumentinnen und Kosumenten können die Aufnahme über die Nahrung zusätzlich verringern, indem sie sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren. Durch Vielfalt sinkt das Risiko, Schadstoffe mehrfach aus derselben Quelle in relevanten Mengen aufzunehmen.
In der Kontaminantenverordnung (VHK, Anhang 8a) sind PFAS-Höchstgehalte festgelegt. Sie entsprechen der EU-Verordnung 2022/2388 und gelten für Eier, bestimmte Fischarten, Fleisch, Krebstiere und Muscheln. Sie betreffen die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA priorisierten PFAS:
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
- Perfluoroctansäure (PFOA)
- Perfluornonansäure (PFNA)
- Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)
- sowie für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS
Für Trinkwasser gelten derzeit folgende Höchstwerte (TBDV, Anhang 2):
- PFOS: 0,3 µg/l
- PFHxS: 0,3 µg/l
- PFOA: 0,5 µg/l
In der EU gilt seit 2021 ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe von 20 PFAS. Aufgrund dieser Richtlinie und laufenden politischen Diskussionen in der Schweiz überprüft das BLV die schweizerischen Höchstwerte derzeit und passt sie bei Bedarf an.
Der Bund hat Massnahmen ergriffen, um die PFAS-Aufnahme über Trinkwasser und Lebensmittel zu minimieren. Seit Anfang 2024 gelten Höchstgehalte für die wichtigsten PFAS in Eiern, Fleisch, Fisch, Krebstieren und Muscheln. Lebensmittelbetriebe müssen ihre Produkte kontrollieren und sicherstellen, dass sie die Vorgaben einhalten. Die kantonalen Behörden führen zusätzlich risikobasierte Kontrollen durch. Nicht konforme Produkte müssen aus dem Verkauf genommen werden. Weitere Höchstgehalte, z. B. für Milch, sind in Vorbereitung. Die Trinkwasser-Höchstwerte werden derzeit überprüft.
Lebensmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die geltenden PFAS-Höchstgehalte einhalten. Die Unternehmen müssen dies prüfen und dokumentieren. Die kantonalen Vollzugsbehörden kontrollieren die Betriebe und führen risikobasierte Produktkontrollen durch. Produkte, die die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllen, müssen vom Markt genommen werden.