Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen

In gewissen Regionen der Schweiz ist die Umwelt mit PFAS-Chemikalien belastet. Gelangen diese Substanzen über die Umwelt in Nutztiere und damit in die Lebensmittelkette, können sie ein gesundheitliches Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten darstellen. Zur Risikominimierung gelten PFAS-Höchstgehalte für Fleisch, Fisch und Eier.

Lokal erhöhte PFAS-Belastungen der Umwelt erschweren es manchen landwirtschaftlichen Betrieben, Lebensmittel so zu produzieren, dass diese die Höchstwerte einhalten. Diese Betriebe müssen ihre Produktion neu ausrichten oder PFAS-Reduktionsmassnahmen einleiten. Der Bundesrat will sie finanziell unterstützen und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Als abfedernde Massnahme hat er am 27. Mai 2026 die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt. Sie zielt darauf, dass PFAS-belastete Betriebe mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und währenddessen ein wirtschaftliches Auskommen sichergestellt bleibt. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, bis im März 2027 einen Entwurf für eine Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, um PFAS-belastete Betriebe in Härtefällen zu unterstützen. Parallel dazu müssen alle Kantone die geltenden PFAS-Höchstgehalte einheitlich vollziehen, um in der ganzen Schweiz das gleiche Niveau an Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Dafür hat das BLV eine Weisung an die Kantone erlassen.

Ebenfalls wurden strengere PFAS-Höchstwerte für das Trinkwasser in die Vernehmlassung geschickt.

Medienmitteilung vom 27.05.2026: «PFAS: Konsumierende schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen»

Medienmitteilung vom 27.05.2026: «PFAS: Rechtsgrundlage für wirtschaftliche Härtefälle»