Panzerkrebse
Panzerkrebse in der Gastronomie – was ist erlaubt, was ist Pflicht? Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben für Haltung, Transport, Tötung und Verkauf gelten – und wie Sie Panzerkrebse tierschutzkonform behandeln.

Panzerkrebse gelten als Wildtiere. Der Begriff umfasst Krebstiere der Ordnung der Dekapoden (Zehnfusskrebse) – mit Ausnahme der Garnelen. Dazu gehören verschiedene Arten von Hummern, Krabben, Langusten und Flusskrebsen.
Von wirtschaftlicher Bedeutung sind insbesondere der Amerikanische und der Europäische Hummer.
Haltung und Umgang
Die Haltung von Panzerkrebsen ohne Fütterung (Hälterung) gilt, wie die Haltung mit Fütterung, als gewerbsmässige Wildtierhaltung. Sie ist bewilligungspflichtig. Zusätzlich müssen Sie eine Tierbestandeskontrolle führen. Reichen Sie das Gesuch beim Veterinärdienst desjenigen Kantons ein, in dem die Tiere gehältert werden sollen.
Adressliste der kantonalen Veterinärämter
Wer Panzerkrebse gewerbsmässig halten möchte, muss im Rahmen einer Ausbildung spezifische Kenntnisse und Kompetenzen erwerben – insbesondere in den Bereichen Hälterung, Transport und Tötung der Tiere.
Der Transport von lebenden Panzerkrebsen auf Eis oder in Eiswasser ist verboten. Während des gesamten Transports müssen die Tiere feucht gehalten werden – etwa in einer stabilen, isolierenden Kiste mit befeuchteter Holzwolle. Werden die Panzerkrebse nicht im Wasser angeliefert, müssen sie nach der Ankunft im Betrieb entweder direkt getötet oder in ein geeignetes Hälterungsbecken umgesetzt werden.
Die zulässige Transportdauer richtet sich nach den Vorschriften für internationale Tiertransporte.
Wer Panzerkrebse gewerbsmässig verkauft, muss die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer schriftlich informieren – und zwar über:
- die artgerechte Haltung und Betreuung,
- die Methoden zur fachgerechten Tötung,
- sowie die geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Speziell erläutert werden muss:
- Panzerkrebse müssen nach dem Transport möglichst rasch, spätestens jedoch nach 12 Stunden, entweder fachgerecht getötet oder in ein geeignetes Aquarium zur Dauerhaltung umgesetzt werden.
- Eine weitere Aufbewahrung ausserhalb von Wasser ist nach dem Transport nicht erlaubt.
- Tiere mit erhöhter Aggressivität sollen frühzeitig verkauft oder getötet werden.
- Für die Übergabe an die Kundschaft sind geeignete Transportbehälter mit feuchter Unterlage zu verwenden.
- Zudem ist eine Liste zu führen mit Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Name und Adresse der abnehmenden Person.
Der Verkauf lebender Panzerkrebse an Privatpersonen ist nicht empfohlen. Der schonende Umgang mit den Tieren und ihre fachgerechte, tierschutzkonforme Tötung erfordern spezifisches Fachwissen und geeignete Bedingungen. Deshalb sollten Panzerkrebse entweder unmittelbar nach der Tötung oder tiefgekühlt angeboten werden.
Das Töten von Tieren auf qualvolle Weise oder aus Mutwillen ist verboten und gilt als Tierquälerei. Wer Tiere vorsätzlich auf solche Weise tötet, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Zu den verbotenen Methoden gehört etwa das Eintauchen von Panzerkrebsen in siedendes Wasser ohne vorgängige Betäubung – ebenso wie jede andere Methode, bei der das Tier nicht sofort betäubt wird.
Das BLV empfiehlt, Panzerkrebse vor der Tötung mit einer Elektrobetäubung zu betäuben. Auf eine mechanische Betäubung sollte möglichst verzichtet werden.
Tierverkehrskontrolle
Die Bestandeskontrolle für registrierte Aquakulturbetriebe muss folgendes enthalten:
- Herkunft- und Bestimmungsort von Zu- und Abgängen
- Anzahl der Tiere
- Artzugehörigkeit
- Alter
- Sterberate
Mehr Informationen: Tierverkehrskontrolle
Hummer
Europäische und Amerikanische Hummer leben ausschliesslich in marinen Lebensräumen. In Süsswasser können sie nicht überleben.
Hummer bevorzugen felsige Meeresböden in Tiefen bis zu 50 Metern. Sie sind nachtaktiv und ziehen sich tagsüber in dunkle Höhlen oder Felsspalten zurück. Ausserhalb der Paarungszeit leben sie als Einzelgänger und verhalten sich gegenüber Artgenossen aggressiv.
Charakteristisch für Hummer sind die grossen Scheren am vordersten Beinpaar. Diese nutzen sie zum Beutefang, zum Zerteilen der Nahrung und zur Verteidigung.
Hummer gelten als Delikatesse. Der grösste Teil der weltweit gefangenen Tiere stammt aus nordamerikanischen Küstengewässern. Nach dem Fang werden sie in grossen Stückzahlen in Meerwassertanks gehalten – häufig über mehrere Monate. Um Verletzungen durch aggressive Auseinandersetzungen zu vermeiden, werden ihre Scheren meist zugebunden.
Vor dem Verkauf werden die Tiere lebend über weite Strecken transportiert – teils nach Zwischenhälterung in Verteilzentren. In der Schweiz angekommen, müssen sie in Gastronomiebetrieben bis zur Tötung gesetzeskonform gehältert werden.