Haarpflegeprodukte
Einige Haarfärbe- und Haarglättungsmittel enthalten gesundheitsschädliche Stoffe. Erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf und bei der Anwendung achten sollten – und welche Warnhinweise gesetzlich vorgeschrieben sind.
Haarfärbe- und Haarglättungsmittel: Das sollten Sie wissen
Einige Haarfärbe- und Glättungsmittel enthalten Stoffe, die Ihre Gesundheit gefährden können. Permanente Haarfärbemittel (Oxidationsfärbemittel) färben das Haar dauerhaft – sie lassen sich nicht auswaschen. Manche enthalten Farbstoffe, die starke allergische Reaktionen auslösen können.
Gesetzliche Vorgaben zu Haarfärbemitteln
Haarfärbemittel sind in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung geregelt. Viele enthalten Reizstoffe. Gesetzlich ist festgelegt, wie hoch deren Konzentration sein darf, um das Risiko allergischer Reaktionen zu minimieren. Jugendliche unter 16 Jahren sollten mit solchen Produkten nicht in Kontakt kommen.
Empfehlungen des BLV zu Haarfärbemitteln
Um über mögliche Risiken aufzuklären, müssen Haarfärbemittel deutlich gekennzeichnet sein. Folgende Warnhinweise sind Pflicht:
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Färben Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist.
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben.
- wenn eine temporäre Tätowierung mit «schwarzem Henna» bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.
Diese Hinweise sind keine Verbote, sondern gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Ihre Sicherheit.
Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt bei den Herstellern oder Importeuren. Verkaufsstellen wie Apotheken, Drogerien oder Grossverteiler dürfen nur entsprechend gekennzeichnete Produkte abgeben.
In Coiffeursalons sind die Warnhinweise oft nicht sichtbar, weil das Personal die Produkte selbst mischt. Fragen Sie deshalb direkt nach möglichen Risiken.
Gesundheitsrisiko durch Haarglättungsmittel
Haarglättungsmittel können Formaldehyd enthalten. Produkte mit hohem Gehalt sind in der Schweiz und der EU verboten – sie gelten als gesundheitsschädlich. Das BLV rät dringend von ihrer Anwendung ab.
Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung in Deutschland:
Haarglättungsmittel mit Formaldehyd sind gesundheitsschädlich
