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Frettchen

Frettchen sind neugierige, bewegungsfreudige Tiere mit speziellen Bedürfnissen. Wer sie halten will, braucht Platz, Geduld – und eine kantonale Bewilligung. Lesen Sie, worauf es bei Haltung, Pflege und Beschäftigung ankommt.

Haltung und Umgang

Die äusserst agilen Frettchen sind domestizierte Iltisse. Sie sind praktisch immer in Bewegung und brauchen daher sehr viel Platz und Beschäftigung. Für die Haltung von Frettchen braucht es eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt.

Fortpflanzung und Zucht

Von der Zucht von Frettchen wird abgeraten und soll ausgewiesenen Frettchen-Fachpersonen überlassen werden. Um Nachwuchs zu vermeiden, müssen die Männchen ab dem Alter von 10 Monaten von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert werden.

Bei Weibchen, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, ist die Kastration auch aus medizinischen Gründen ratsam, da es bei ihnen zu einer sogenannter Dauerranz kommen kann. Das kann wegen der ständigen starken Hormonproduktion im Extremfall zu Organversagen und zum Tod führen.

Krankheiten

Fellparasiten wie Zecken, Flöhe und Ohrmilben oder Darmparasiten wie Spulwürmer sind bei Frettchen häufig. Beim Verdacht auf Parasitenbefall sollte eine Tierärztin oder ein Tierarzt um Rat gefragt werden. Frettchen sollten auch vorsorglich gegen Staupe geimpft werden. Staupe ist eine potenziell tödliche Krankheit, die unter anderem von Hunden übertragen wird.

Ausbildungen

Reisen mit Frettchen

Frettchen benötigen für eine Reise mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und eine gültige Tollwutimpfung. Für die genauen Vorschriften sind jedoch die Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für die Rückkehr in die Schweiz müssen die Wiedereinreisebedingungen erfüllt werden.

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen