Exotische Vögel
Vögel sind soziale, aktive Tiere mit vielfältigen Bedürfnissen. Wer Wellensittiche, Kanarienvögel oder Papageien hält, muss für genügend Platz, Artgenossen, Beschäftigung und tiergerechte Pflege sorgen.

Haltung
Alle Vögel brauchen eine möglichst grosses, gut ausgestattetes Gehege, eine Voliere oder ein Vogelzimmer. Die gesetzlich vorgeschriebenen Masse sind das Minimum – mehr Platz ist empfohlen. Das Gehege soll Raum zum Fliegen, Klettern, Verstecken und Baden bieten. Insbesondere Grosspapageien brauchen sehr viel Platz und ein unterteilbares Gehege. Für deren Haltung muss eine kantonale Bewilligung beantragt werden.
Kanarienvögel und Wellensittiche haben ein schreckhaften Wesen, weshalb es wichtig, dass sich Tierhaltende beim Nähern bemerkbar machen. Ideal ist eine Voliere mit Sichtschutz an einer oder zwei Seiten. Im Gegensatz dazu sind Papageien sehr neugierig und sozial, reagieren aber trotzdem sensibel auf Menschen, Tiere und Lärm. In Stresssituationen können sie laut werden, beissen oder sich gefährden – etwa beim Anknabbern von Möbeln oder giftigen Pflanzen.
Zum Klettern und Verstecken eignen sich Naturäste in unterschiedlicher Dicke, Steilheit und Beschaffenheit. Gut geeignet sind z. B. Naturäste von Tanne, Buche, Ahorn, Hasel oder Birke. Die Naturäste werden von den Vögeln auch gerne benagt.
Das Gehege muss mit Tageslicht oder nicht-flimmerendem Kunstlicht beleuchtet sein. Eine tägliche Badegelegenheit gehört ebenfalls zur Grundausstattung– sie ist wichtig für die Gefiederpflege. Auch ein Behälter mit geeignetem Sand zur Aufnahme muss zur Verfügung gestellt werden.
Achten Sie auf regelmässige Krallenpflege. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten wie aufgeplustertem Gefieder, Niesen, Durchfall, verklebte Augen oder Augenausfluss, Juckreiz, Unruhe oder auffälligem Verhalten sollte umgehend eine Tierärztin oder ein Tierarzt beigezogen werden.
Wer mit Papageienvögeln (Psittaciden) handelt, diese gewerbsmässig züchtet oder zur Schau stellt, muss die Todesursache aller verendeten Psittaciden seines Bestandes einer vom Kantonstierarzt hierfür bezeichneten Untersuchungsstelle abklären lassen.
Bei einem Chlamydiose oder Psittakose-Ausbruch müssen alle Tiere behördlich mittels Fussring gekennzeichnet und registriert werden.
Kanarienvögel, Wellensittiche und alle Papageien brauchen Artgenossen. Menschen können diesen Kontakt nicht ersetzen. Einzelhaltung führt zu Verhaltensstörungen und ist deshalb verboten.
Bei Kanarienvögeln kann es, wenn mehrere Männchen in einem Gehege leben, während der Brutzeit zu Streitigkeiten kommen. In einer grossen, strukturierten Voliere mit vielen Verstecken ist das meist unproblematisch.
Wellensittiche suchen sich während der Paarungszeit einen Partner – auch gleichgeschlechtlich. Bei ungerader Anzahl Tiere kann es also zu Streit kommen.
Die meisten Papageienarten leben in Schwärmen und gehen lebenslange Partnerschaften ein. Neue Paare zusammenzuführen erfordert Geduld und Erfahrung. Bestehende Paare dürfen nicht getrennt werden. Bei Bedarf soll sich die Voliere unterteilen lassen – etwas wenn ein Tier krank oder aggressiv ist. Um Kämpfe unter geschlechtsreifen Männchen zu vermeiden, sollte das Geschlecht vor dem Zusammensetzen bestimmt werden.
Wer Freiflug erlaubt, muss Fenster schliessen und Gefahrenquellen (Herd, Pfannen, Haustiere) vermeiden. Vögel suchen sehr gerne nach Futter, weshalb das Verstecken von Futter an verschiedenen Orten sehr bereichernd sein kann.
Vögel klettern und nagen gerne. Geeignet sind Naturäste von Tanne Buche oder Ahorn Hasel oder Birke sowie ungespritzte Obstbaumäste mit Blättern und Knospen. Sie sollten regelmässig ersetzt werden – aber nicht während der Brutzeit. Zudem soll mindestens ein Drittel des Raums frei von Strukturen sein, damit sie ausreichend fliegen können. Für die Gefiederpflege gehört ein Sandbad zur Grundausstattung, ebenso wie eine Badegelegenheit im Wasser.
Kanarienvögel brauchen eine ausgewogene Ernährung: Körnermischung mit frischem Grünfutter oder Obst, ergänzt mit tierischem Eiweiss und Mineralstoffen. Wellensittiche ernähren sich hauptsächlich von trockenen Gräsern und Samen. Papageie fressen hauptsächlich pflanzliche Nahrung wie Früchte, Samen, Rinde, Blätter und Wurzeln – je nach Art unterschiedlich. Manche Arten brauchen auch tierisches Eiweiss, z. B. während der Jungenaufzucht. Bei allen Vögeln ist der Nahrungsbedarf erhöht bei Mauser, Legetätigkeit und Wachstum.
Viele Vögel bekommen oft zu reichhaltiges Futter – insbesondere Wellensittiche und Amazonen-Papageien werden dadurch leicht übergewichtig. Deshalb sind eine angepasste Futtermenge und viel Bewegung wichtig. Um Futterstreit zu vermeiden, braucht es mehrere, weit auseinander platzierte Futternäpfe.
Sepiaschale, Kalkstein oder ähnliches sorgen für eine gute Mineralstoffversorgung und geeigneter Sand zur Aufnahme hilft bei der Verdauung.
Weil sie über Futter kaum Flüssigkeit aufnehmen, brauchen sie stets frisches Trinkwasser. Futter- und Wassernäpfe müssen sauber gehalten und vor Kot und Urin geschützt werden.
Umgang
Wer Kanarienvögel züchten will, muss sich vorgängig informieren. Nur gesunde Tiere ohne belastende Merkmale dürfen gezüchtet werden. Das Wohlergehen und die Würde der Tiere dürfen durch gezielte Zucht auf bestimmte Merkmale nicht beeinträchtigt werden. Zuchtziele, die zu Schmerzen, Leiden, Schäden oder tiefgreifende Eingriffe ins Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten der Tiere führen, sind nicht zulässig.
Tiere mit Merkmalen auf Grund von verbotenen Zuchtzielen dürfen nicht an Ausstellungen teilnehmen.
Einsteigerinnen und Einsteiger sollten sich an erfahrene Züchterinnen oder Züchter wenden. Wer keinen Nachwuchs will, hält gleichgeschlechtliche Tiere.
Wer mehr als 25 Kanarien- oder Wellensittichpaare respektive 10 Papageienpaare oder 5 Ara- oder Kakadupaare pro Jahr nachzüchtet, braucht eine kantonale Bewilligung und entsprechende Ausbildung.
Sowohl Wellensittiche als auch Papageien sind Höhlenbrüter. Daher brauchen sie Nistkästen. In Gruppenhaltung braucht es mehr Nistkästen als Paare, um Streit zu vermeiden.
Artgerechte Aufzucht
Papageien sind meist Höhlenbrüter und brauchen Nistkästen. In Gruppenhaltung braucht es mehr Nistkästen als Paare, um Streit zu vermeiden.
Jungvögel müssen mit Artgenossen aufwachsen – bei Handaufzucht auch mit Geschwistern. Nur so lässt sich Fehlverhalten wie übermässiges Schreien, Rupfen oder Aggression vermeiden.
Wer züchtet, braucht eine kantonale Bewilligung und eine entsprechende Ausbildung.
Für die Nachzucht von mehr als 5 Ara- oder Kakadupaaren bzw. mehr als 10 Paaren anderer Arten ist ebenfalls eine Bewilligung nötig.
Nur gesunde Tiere ohne zuchtbedingte Belastungen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
Veranstaltende und Teilnehmende sind verantwortlich für einen schonenden Umgang mit den Tieren. Die Fachinformation enthält Anforderungen an Gehege, Pflichten der Beteiligten und Hinweise zum Ausstellungsverbot für Tiere mit zuchtbedingter Belastung:
Weitere Informationen für Börsen und Märkte, bei denen Vögel gekauft oder getauscht werden:
Das Halten in sogenannten Harzerbauern ist verboten – diese Käfige schränken die Bewegungsfreiheit zu stark ein. Auch die Ständerhaltung bei Papageien ist verboten.
Auch Sitzstangen mit Sandhülsen sind nicht erlaubt, da sie oft Fussverletzungen verursachen.
Es ist verboten, die Flügel zu coupieren, um die Vögel in der Haltung zu beschränken. Ebenso verboten sind Sitzstangen mit Sandhülsen, da sie Fussverletzungen verursachen können.
Weitere verbotene Handlungen für alle Tierarten unter: Artikel 16 TSchV Verbotene Handlungen bei allen Tierarten
Wer mit Papageienvögeln (Psittaciformes) Handel treibt, hat sie dauerhaft, individuell zu kennzeichnen. Das Kennzeichen muss in die Bestandeskontrolle eingetragen werden.
Weitere Informationen
Fachinformation 2.1: Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für das Züchten von Heimtieren in gewerbsmässigem Umfang
PDF251.42 kB26. Juni 2026
Fachinformation 2.5: Informationspflicht Heim- und Wildtiergehege
PDF169.53 kB10. März 2026
Fachinformation 3.1: Bewilligungspflicht für Grosspapageien
PDF147.06 kB10. März 2026
Fachinformation 12.1: Bewilligungs- und Ausbildungspflicht für den gewerbsmässigen Handel mit Heimtieren
PDF255.18 kB24. Juni 2026
Fachinformation 12.2: Ausbildungs- und Bewilligungspflicht für Tierbörsen, Kleintiermärkte und weitere Veranstaltungen mit Tierhandel
PDF429.58 kB10. März 2026
Fachinformation 16.7: Ziervögel fachgerecht töten
PDF267.34 kB10. März 2026