Cannabidiol (CBD) in Kosmetika
CBD ist in Kosmetika erlaubt, aber nur unter strengen Bedingungen. Erfahren Sie, warum Produkte mit hohem THC-Gehalt oder als Mundpflege gesundheitliche Risiken bergen und weshalb viele CBD-Öle illegal vermarktet werden.

Was Sie über CBD in Kosmetika wissen sollten
CBD wird in verschiedenen kosmetischen Produkten verwendet – oft auch, um Vorschriften vom Lebensmittel- und Chemikalienrecht zu umgehen.
- Wegen Datenlücken kann die Sicherheit von CBD in Lebensmitteln derzeit nicht belegt werden. In der EU ist bisher kein Produkt als Novel Food zugelassen.
- CBD-Duftöle gelten als Chemikalien. Sie müssen vergällt werden, damit sie nicht missbräuchlich oral eingenommen werden. Das bedeutet, dass ihnen absichtlich ein unangenehmer Geschmack oder Geruch beigemischt wird, damit sie nicht geschluckt oder missbräuchlich verwendet werden.
In der Schweiz gilt: Kosmetika dürfen weder die Gesundheit gefährden noch mit therapeutischer Wirkung beworben werden.
Rechtliche Situation und Sicherheit von CBD in der Schweiz
In der Schweiz dürfen Kosmetika keine Betäubungsmittel enthalten. CBD (Cannabidiol) gilt nicht als Betäubungsmittel, weil es – anders als THC (Tetrahydrocannabinol) – keine berauschende Wirkung hat. Entscheidend ist der THC-Gehalt: Liegt er bei 1,0 % oder höher, wird das Produkt als Betäubungsmittel eingestuft. Kosmetika mit CBD sind also nur erlaubt, wenn der THC-Gehalt unter 1,0 % bleibt.
Hersteller von CBD-Produkten müssen hohe Anforderungen erfüllen, um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Bisher fehlen jedoch ausreichende Nachweise:
Bei Kosmetika, die auf die Haut aufgetragen werden, spielt die Zusammensetzung eine grosse Rolle. CBD ist «lipophil», das heisst fettlöslich. Es bleibt meist in der obersten Hautschicht (Hornschicht) und gelangt nur in kleinen Mengen in den Körper.
Mehr dazu:
Für Kosmetika, die in den Mund gelangen (z. B. Mundspüllösungen), bestehen dieselben Sicherheitsbedenken wie bei Lebensmitteln.
Mehr dazu:
Der Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) prüft derzeit mögliche Risiken von CBD in Kosmetika.
CBD-Öle als Mundpflege – gesundheitliche Risiken
Viele CBD-Öle oder -Sprays mit sehr hoher Konzentration werden als Mundpflegemittel verkauft. Der Hintergrund: CBD darf weder als Lebensmittel zugelassen noch als Duftöl ohne Vergällung in Verkehr gebracht werden. Der Zweck dieser Produkte weicht klar von der kosmetischen Anwendung ab, Missbrauch ist wahrscheinlich.
Das BLV rät von CBD-haltigen Ölen zur Mundpflege ab, besonders bei Tropfen mit hoher Konzentration. Diese ähneln Heilmitteln. Die Dosierung ist schwer zu kontrollieren. Gesundheitliche Risiken, zum Beispiel für die Leber, sind nicht ausgeschlossen.
Zudem muss der THC-Gehalt unter 1,0 % bleiben. Liegt er höher, gilt das Produkt als Betäubungsmittel.
Viele dieser Öle werden illegal vermarktet – mit dem Ziel, Lebensmittel- und Chemikalienrecht zu umgehen.