Bekämpfungsprogramm Moderhinke
Das nationale Bekämpfungsprogramm soll die Moderhinke in Schweizer Schafhaltungen deutlich reduzieren. Jährliche Untersuchungen, konsequente Sanierungen und Biosicherheitsmassnahmen tragen dazu bei, die Gesundheit und das Wohlergehen der Schafe zu verbessern.
Nationales Programm gegen Moderhinke
Im Oktober 2024 startete das nationale Bekämpfungsprogramm gegen Moderhinke. Es hat zum Ziel, den Anteil betroffener Schafhaltungen innerhalb von fünf Jahren auf unter ein Prozent aller Schafhaltungen in der Schweiz zu senken.
Jedes Jahr werden vom 1. Oktober bis 31. März alle Schafhaltungen auf Moderhinke untersucht. Ist eine Herde betroffen, müssen Schafhalterinnen und Schafhalter ihre Tiere konsequent sanieren. Dazu gehören ein fachgerechter Klauenschnitt, die konsequente Durchführung von Klauenbädern sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmassnahmen, um die Herde vor Reinfektionen zu schützen.
Das Bekämpfungsprogramm soll das Leiden der Schafe und wirtschaftliche Verluste verringern.
Nach jeder Untersuchungsperiode werden die Ergebnisse ausgewertet und veröffentlicht. Aktuelle Kennzahlen und Auswertungen zeigt das Dashboard des BLV.
Der Erfolg des schweizweiten Programms hängt von der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab: den kantonalen Veterinärdiensten, dem BLV, den Organisationen der Schafbranche, den Fachpersonen sowie den Schafhalterinnen und Schafhaltern.
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BLV Dashboard: Tierseuchen – Moderhinke
Massnahmen zur Bekämpfung
Weist die amtliche Beprobung während der Untersuchungsperiode Moderhinke nach oder werden typische klinische Symptome festgestellt, wird über die betroffene Schafhaltung eine einfache Sperre ersten Grades verhängt. Während der Sperre dürfen keine Schafe in die Haltung gebracht oder aus ihr verbracht werden.
Anschliessend muss die gesamte Herde saniert werden. Die Sanierung umfass die Kontrolle und den fachgerechten Klauenschnitt sowie regelmässige Klauenbäder aller Schafe während mindestens sechs Wochen. Gleichzeitig müssen Biosicherheitsmassnahmen konsequent eingehalten werden. Sie verhindern, dass sich die Krankheit ausbreitet oder die Herde erneut infiziert.
Nach der Sanierung wird die Herde erneut amtlich beprobt. Kann kein Erreger mehr nachgewiesen werden, wird die Sperre aufgehoben.
Moderhinke ist grundsätzlich heilbar und lässt sich in den meisten Fällen ohne Antibiotika erfolgreich bekämpfen.
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Zweite Untersuchungsperiode des nationalen Bekämpfungsprogramms der Moderhinke
Die zweite Untersuchungsperiode dauerte vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026. Wie im Vorjahr wurden alle Schafhaltungen kontrolliert und mittels Probenahmen untersucht. Betroffene Herden müssen vorschriftsmässig saniert werden. Dabei sind die Biosicherheitsmassnahmen und die Vorschriften zum Tierverkehr strikt einzuhalten.
In der ersten Untersuchungsperiode waren 22 % der Schafhaltungen betroffen. In der zweiten Untersuchungsperiode sank dieser Anteil auf 9 %.
Um den Anteil weiter zu senken und das Ziel des Bekämpfungsprogramms zu erreichen, müssen alle Massnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere, sämtliche Sanierungsschritte sorgfältig durchzuführen.
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