Das BLV ist zuständig für den Vollzug der grenztierärztlichen Kontrolle, des Artenschutzabkommens im Rahmen des Bundesgesetzes CITES und der Pelzdeklarationsverordnung.
Der Vollzug der Gesetzgebung liegt in vielen Fällen bei den Kantonen. Durch aktive Kommunikation, Information, Aus- und Weiterbildung unterstützt das BLV die kantonalen Vollzugsbehörden und fördert einen einheitlichen Vollzug in den Kantonen.
Im Veterinärbereich ist das BLV z.B. Teil des Veterinärdienstes Schweiz.
In der Aufsicht über die Vollzugstätigkeit entlang der Lebensmittelkette unterstützt die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) das BLV.
Folgende Vollzugsaufgaben sind jedoch beim BLV angesiedelt:
Letzte Änderung 02.07.2020