Direktzahlungen

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 Bundesverfassung erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems.

Konzept und Struktur des neuen Direktzahlungssystems
Konzept und Struktur des Direktzahlungssystems

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Letzte Änderung 30.11.2023

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