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Weisungen

Weisungen sind verbindliche Anordnungen des BLV. Sie stellen sicher, dass die Vollzugsbehörden das Lebensmittelgesetz einheitlich und wirksam anwenden.

Weisungen und technische Weisungen

Weisungen beziehen sich auf das an deren Publikationsdatum geltende Recht. Auch bei Verweisen auf altes Recht behalten diese Dokumente ihre Gültigkeit, andernfalls werden sie aufgehoben.