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Walfangkommission (IWC)

Die Internationale Walfangkommission (IWC) ist für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der weltweiten Walbestände verantwortlich. Das BLV vertritt die Schweiz in der IWC und setzt sich aktiv für den Walschutz durch geeignete Massnahmen ein.

Was ist die IWC?

Das Internationale Walfangübereinkommen (ICRW) wurde 1946 unterzeichnet. Für die Umsetzung ist die Internationale Walfangkommission (International Whaling Commission, IWC) verantwortlich. Jeder Mitgliedstaat wird durch eine Kommissarin oder einen Kommissar vertreten, die sich von Fachleuten beraten lassen.

Die Mitglieder treffen sich alle zwei Jahre zu einer Versammlung. Die Schweiz ist durch das BLV in der IWC vertreten, welches zudem die Aufgaben der Vollzugsbehörde übernimmt und auch schon das Präsidium der IWC inne hatte. Damit stärkte die Schweiz ihre Vermittlerrolle in diesem internationalen Gremium.

Die IWC trifft ihre Entscheide auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie kann zum Beispiel:

  • bestimmte Walarten vollständig unter Schutz stellen,
  • Walschutzgebiete ausweisen,
  • Jagdsaisons festlegen oder
  • Abschussquoten für bestimmte Arten bestimmen.

IWC – Internationale Walfangkommission (auf Englisch)

IWC und die Schweiz

Die Schweiz versteht sich als verlässliche und vermittelnde Partnerin – besonders dann, wenn die Positionen der IWC-Mitgliedstaaten unvereinbar sind.

Beim Schutz bedrohter Walarten setzt sich die Schweiz für den Erhalt der bestehenden Schutzmassnahmen ein. Einer begrenzten Wiederaufnahme der kommerziellen Waljagd in klar definierten Gebieten stimmt sie nur zu, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass die Jagd weder den betroffenen Arten noch dem Ökosystem schadet. Zudem müssen die Jagdquoten wirksam kontrolliert werden.

Auch bei Kleinwalen wie Narwal, Beluga und Grossem Tümmler spricht sich die Schweiz dafür aus, dass deren Management unter die Zuständigkeit der IWC fällt.

Darüber hinaus engagiert sich die Schweiz in mehreren Bereichen:

  • Sie unterstützt die Einrichtung neuer Walschutzzonen, wenn die Anträge wissenschaftlich fundiert sind und von allen Anrainerstaaten mitgetragen werden.
  • Sie setzt sich für das Recht der indigenen Völker auf eine traditionelle und nachhaltige Nutzung gewisser Walarten ein.
  • Zudem befürwortet sie Forschungsprojekte zu den Auswirkungen schädlicher Umwelteinflüsse auf Wale.