Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Amtliche und private Laboratorien analysieren Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Das Netzwerk der Nationalen Referenzlaboratorien sorgt dafür, dass die amtlichen Analysen in der Schweiz nach einheitlichen Methoden und europäischen Standards erfolgen.
Mit der Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen prüfen die Laboratorien, ob Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und niemand getäuscht wird. Die amtlichen und privaten Laboratorien wenden dafür wissenschaftlich anerkannte und teilweise gesetzlich vorgeschriebene Methoden an.
Rolle der Nationalen Referenzlaboratorien
Die Nationalen Referenzlaboratorien der Schweiz stellen sicher, dass die amtlichen Laboratorien einheitliche Analysemethoden anwenden. Sie sind in das europäische Netzwerk der Referenzlaboratorien eingebunden. Damit sind sie eine Schnittstelle zwischen den europäischen Referenzlaboratorien und den amtlichen und privaten schweizerischen Laboratorien.
Der Bund bezeichnet die Nationalen Referenzlaboratorien. Die Mandate laufen in der Regel fünf Jahre. Zu den Aufgaben dieser Laboratorien gehören unter anderem:
- die Zusammenarbeit mit den europäischen Referenzlaboratorien,
- die Koordination der Tätigkeiten der amtlichen Laboratorien im Zusammenhang mit den Analysemethoden,
- die Weitergabe von Informationen der europäischen Referenzlabore an das BLV und die amtlichen Laboratorien, und
- die wissenschaftliche und technische Unterstützung des BLV.
Verfahren zur Probenahme und Untersuchung
Die Anforderungen an die Verfahren zur Probenahme und zur Untersuchung sind in zwei Verordnungen festgehalten:
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
- Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung LMVV
Die Verfahren selbst sind in den nachstehenden Verordnungen beschrieben und sind bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) erhältlich. Die Laboratorien sind verpflichtet, für jede Analyse die jeweils geeignete Methode anzuwenden.
- Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung EDI, HyV)
- Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)
- Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt, HKV)
- Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)
- Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)