Trinkwasser
Das Trinkwasser in der Schweiz ist von guter Qualität. Das BLV legt die gesetzlichen Bestimmungen fest, die sicherstellen, dass Trinkwasser die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährdet.
Gesetzliche Grundlagen zur Trinkwasserqualität
Das BLV regelt die Anforderungen an die Trinkwasserqualität. Sie schützen die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und basieren auf einem täglichen Konsum von 2 Litern Wasser.
Überwachung der Trinkwasserqualität
Die Wasserversorgungen tragen die Verantwortung für die Qualität des Trinkwassers. Sie kontrollieren das Trinkwasser regelmässig. Eigentümer öffentlicher Gebäude sowie Vermieter stellen sicher, dass die Qualität des Trinkwassers im Hausinnern nicht nachteilig verändert wird.
Die kantonalen Laboratorien überwachen die Wasserversorgungen. Trinkwasser gehört in der Schweiz zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln.
Landesweite Bewertung der Trinkwasserqualität
Bewertung nach dem Protokoll Wasser und Gesundheit
Das Trinkwasser ist in der Schweiz im Allgemeinen von guter Qualität. Das BLV bewertet diese Qualität anhand der Kriterien des Protokolls Wasser und Gesundheit. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat das BLV 2017 und 2025 nationale Ziele festgelegt. Diese stehen im Einklang mit der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
Das Protokoll verpflichtet die Schweiz dazu, alle drei Jahre eine Evaluation der gesundheitlichen Aspekte des Trinkwassers und der damit verbundenen Wasserbewirtschaftung vorzunehmen.
Ergebnisse der aktuellen Berichterstattung
Der neuste Bericht für die Jahre 2022–2024 zeigt, dass die Schweiz dank hochwertiger Wasserressourcen, gutem Trinkwasser und einer leistungsfähigen Infrastruktur auf Kurs ist. Weiterhin bestehen jedoch Herausforderungen, insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel, der Prävention von lokalem Wassermangel, dem Schutz der Wasserressourcen sowie der Reduktion von Mikroverunreinigungen in Gewässern und im Trinkwasser.
Dusch- und Badewasser
Wasser gilt in der Gesetzgebung dann als Gebrauchsgegenstand, wenn es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Das BLV legt die gesetzlichen Anforderungen fest, damit das Wasser aus Bädern und Duschanlagen keine Gesundheitsgefahr darstellt.
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