Stevia
Stevia gilt als natürliche Alternative zu Zucker. Doch nicht alles aus der Pflanze ist erlaubt: Nur die daraus gewonnenen Steviolglycoside dürfen als Süssungsmittel in Lebensmitteln eingesetzt werden. Sie sind deutlich süsser als Zucker und fast kalorienfrei.
Was ist Stevia und wie wird es verwendet?
Die Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana Bertoni) wird seit Jahrhunderten zum Süssen genutzt. Steviolglycoside hingegen werden industriell aus den Blättern gewonnen und als Süssungsmittel verwendet. Sie sind deutlich süsser als Zucker, enthalten aber kaum Kalorien.
Risiken und Bewertung
Lebensmittel dürfen die Gesundheit nicht gefährden. Deshalb müssen alle neuartigen Lebensmittel und Zusatzstoffe toxikologisch geprüft werden – auch pflanzliche Produkte.
Stevia-Pflanze
Bei Stevia weisen Studien darauf hin, dass bestimmte Inhaltsstoffe in hoher Dosierung die Gesundheit beeinträchtigen können. Zudem gehört Stevia zu den Korbblütlern, die häufig Allergien auslösen. Wer ganze Blätter zum Süssen verwendet, könnte deshalb allergisch reagieren.
Stevioglycoside
Steviolglycoside werden in industriellen Verfahren aus den Blättern extrahiert und gereinigt. Dabei werden potenziell gesundheitlich bedenkliche Stoffe entfernt.
Rechtliche Situation in der Schweiz
Für Stevia-Pflanzen und Steviolglycoside gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Stevia-Pflanze
Die Pflanze gilt grundsätzlich als neuartiges Lebensmittel und benötigt eine Bewilligung des BLV. Grundlage dafür ist der europäische Novel-Food-Katalog.
Seit Juni 2017 dürfen Blätter der Stevia rebaudiana Bertoni in Frucht- oder Kräutertees verwendet und verkauft werden. In dieser Anwendung gelten sie nicht mehr als neuartiges Lebensmittel und sind bewilligungsfrei.
Für alle anderen Verwendungen der Pflanze oder ihrer Blätter bleibt eine Bewilligung erforderlich.
Steviolglycoside
Seit der Revision 2023 der Zusatzstoffverordnung dürfen verschiedene Steviolglycoside (E 960a – E 960d) zur Süssung bestimmter Lebensmittel eingesetzt werden.