Zum Hauptinhalt springen

Speisepilze

Erfahren Sie, wie Sie beim Sammeln gesundheitliche Risiken vermeiden, wo Sie Pilze prüfen lassen können und welche Speisepilze in der Schweiz verkauft werden dürfen. Zudem finden Sie Informationen zur Ausbildung von Pilzkontrolleurinnen und Pilzkontrolleuren.

Sicherheit und Risiken selbst gesammelter Pilze

Nicht alle Pilze sind geniessbar – einige lassen sich leicht mit giftigen Doppelgängern verwechseln.

Selbst gesammelte Pilze für den Eigengebrauch fallen nicht unter die Lebensmittelgesetzgebung. Wer solche Pilze verzehrt, trägt die Verantwortung selbst. Das BLV empfiehlt, Pilze immer an einer Pilzkontrollstelle der VAPKO kontrollieren zu lassen und folgende Regeln zu beachten:

  • Nur bekannte Pilze sammeln.
  • In offenen Körben luftig transportieren.
  • Alle Pilze vor dem Zubereiten prüfen lassen.
  • Keine rohen Pilze essen – sie eignen sich weder als Salat noch als Snack.
  • Frische Pilze sofort zubereiten und geniessen.
  • Pilzgerichte dürfen wieder aufgewärmt werden, wenn sie gekühlt und vor dem Essen gut erhitzt werden.

Weitere Informationen rund um das Sammeln und den Konsum von Speisepilzen finden Sie im:

Ausbildung Pilzkontrolleurin / Pilzkontrolleur VAPKO

Die VAPKO bietet die Ausbildung zur Pilzkontrolleurin bzw. zum Pilzkontrolleur an. Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der VAPKO.

Verkehrsfähigkeit von Speisepilzen

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) die Anforderungen an Speisepilze. Pilze, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes vor dem Verzehr speziell behandelt oder verarbeitet werden müssen, sind in der nicht abschliessenden Liste in Anhang 4 VLpH aufgeführt.

Alle Speisepilze – ebenso alle anderen Pilzteile als der Fruchtkörper und Erzeugnisse daraus – müssen auf ihre Neuartigkeit geprüft werden (siehe Bewilligung von neuartigen Lebensmitteln). Die Pilzliste von den Stofflisten des deutschen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können bei der Beurteilung als Orientierungshilfe dienen.