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Schmuck und Accessoires

Nickel in Modeschmuck und Accessoires kann Allergien auslösen. Erfahren Sie, wie Nickel freigesetzt wird, woran Sie eine Nickelallergie erkennen und welche gesetzlichen Vorgaben für den Schutz Ihrer Gesundheit gelten.

Nickel in Modeschmuck und Accessoires

Modeschmuck sowie Accessoires wie Gürtelschnallen können Nickel enthalten - ein silbrig-weisses Metall, das widerstandsfähig gegen Luft, Wasser und verdünnte Säuren ist. Deshalb dient es oft als Überzug für unedle Metalle wie Eisen oder zur Herstellung von rostfreiem Stahl (z. B. Chromnickelstahl).

Wann Nickel freigesetzt wird

Nickelhaltige Schmuckstücke sind meist mit einer dünnen Schicht aus Edelmetall (z. B. Silber, Gold oder Platin) überzogen. Ist diese Schicht weniger als 1 Mikrometer dick oder wird stark beansprucht, kann das Nickel darunter schnell wieder freigelegt werden. Besonders bei preiswertem Modeschmuck ist das häufig der Fall.

Nickelallergie: Ursachen und Symptome

Die Nickelallergie ist eine Kontaktallergie und verläuft in zwei Phasen: Sensibilisierung und Auslösung. In Mitteleuropa sind rund 10–20 % der Frauen und 2–5 % der Männer sensibilisiert. Wer betroffen ist, bleibt meist lebenslang allergisch – auch ohne häufigen Nickelkontakt. Der direkte Hautkontakt mit Nickel führt zu Juckreiz, Rötungen und Ausschlag – jeweils nur an der Stelle, die mit dem Metall in Berührung kommt.

Was rechtlich gilt

Seit 1995 schützt eine gesetzliche Regelung Menschen mit Nickelallergie. Laut Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt müssen Überzüge auf nickelhaltigen Materialien so beschaffen sein, dass sie mindestens zwei Jahre normalen Gebrauch überstehen, ohne Nickel freizusetzen.

Gesetzgebung

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)

Art. 2 HKV Nickelhaltige Gegenstände