Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln
Zum Schutz von Kulturen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Sie durchlaufen ein umfassendes Zulassungsverfahren und werden regelmässig überprüft. So stellt das BLV sicher, dass sie bei vorschriftsgemässer Anwendung die Konsumierenden nicht gefährden.
Grenzwerte und Zuständigkeiten
Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln sind so festgelegt, dass bei Einhaltung nach heutigem Wissen kein Gesundheitsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten besteht.
Um die Belastung möglichst gering zu halten, liegen die Höchstgehalte oft deutlich unter dem gesundheitlich akzeptablen Wert. Sie orientieren sich an der guten Pflanzenschutzpraxis: so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig zur Bekämpfung von Schädlingen oder Unkraut.
Die Beurteilungsstelle des BLV bewertet Risiken für den Menschen. Dazu gehören die Risiken von Lebensmittelrückständen und jene für Anrainerinnen und Anrainer sowie umstehende Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das BLV legt auch Höchstkonzentrationen fest.
Für die Zulassung oder ein Verbot ist die Zulassungsstelle zuständig – ebenfalls beim BLV.
Monitoringprogramm
Das BLV überwacht Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln systematisch.
Kombinationswirkungen
Gleichzeitig in einem Lebensmittel vorhandene Rückstände mehrerer Pflanzenschutzmittel können gemeinsam wirken. Diese sogenannten Kombinationseffekte werden berücksichtigt.
Aktionsplan des Bundesrates
Der Bundesrat reduziert Risiken durch Pflanzenschutzmittel gezielt und entwickelt deren Bewertung weiter.