Revision der Fachinformation Schweregrade (Version 1.04) im Bereich Tierversuche
Die Tierversuchsverordnung teilt Belastungen durch Eingriffe und Massnahmen, oder genetisch bedingte Veränderungen in vier Schweregrade ein. Schweregrad 0 bedeutet, dass die Tiere nicht leiden. Schweregrad 3 entspricht einer schweren Belastung. Das BLV überarbeitet die Fachinformationen zu den Schweregraden. Im Frühjahr 2025 befragte es dazu die kantonalen Fachstellen für Tierversuche sowie die Mitglieder des Schweizerischen 3R-Kompetenzzentrums (3RCC). Eine deutliche Mehrheit sprach sich für eine Revision aus. Im Fokus stehen die Verbesserung (Refine) der Tierversuche gemäss 3R-Prinzip sowie eine mögliche Aktualisierung der Angaben in der Fachinformation. Eine vom BLV eingesetzte Expertengruppe begleitet den Prozess. Zu einem späteren Zeitpunkt bezieht das BLV zudem spezifische Interessengruppen in Workshops ein und konsultiert weitere interessierte Kreise im Rahmen einer Vernehmlassung.