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Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis enthält alle in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel. Es bietet Informationen zu zugelassenen Anwendungen, Auflagen, Kennzeichnung, Parallelimporten und Datenformaten.

Bewilligte Pflanzenschutzmittel

Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis sind alle bewilligten Pflanzenschutzmittel aufgeführt. Es enthält Angaben zu:

  • zugelassenen Anwendungen und Anwendungseinschränkungen
  • Aufwandmengen und Anwendungsauflagen
  • Einstufung und Kennzeichnung

Das Verzeichnis ist online verfügbar:

Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Auch Produkte, die für den Parallelimport zugelassen sind, sind im Verzeichnis enthalten. Die für die Schweiz geltenden Anwendungsvorschriften finden Sie in den von der Zulassungsstelle erstellten Packungsbeilagen.

Mehr Informationen:

Importierbare Pflanzenschutzmittel

Datenformate und Zusatzinformationen

Die Daten des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses stehen auch als XML-Datei mit zugehörigem XSD-Schema zur Verfügung. Sie wird bei jeder Aktualisierung neu erstellt und enthält alle zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Produkte – inklusive Verkaufserlaubnisse und Parallelimporte.

Produkte, die ausschliesslich genehmigte Grundstoffe enthalten und vor dem 1. Dezember 2025 gemeldet wurden, erscheinen nicht im Verzeichnis. Sie sind in folgender Liste aufgeführt:

Notfallzulassungen

Wenn eine Gefahr für die Pflanzengesundheit nicht anders abgewehrt werden kann, kann das BLV zeitlich befristete Notfallzulassungen per Allgemeinverfügung erteilen.

Mehr Informationen:

Notfallzulassungen

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Das Verzeichnis enthält alle in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel – unabhängig davon, ob sie im Verkauf sind.
  • Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffs oder einer Firma gilt nicht als Empfehlung.
  • Produkte mit abgelaufener Bewilligung oder zurückgezogene Parallelimporte bleiben bis zum Ablauf der zulässigen Verwendungsfrist in der Datenbank. Diese Fristen werden in der Detailansicht angezeigt.
  • Im Zweifelsfall gelten ausschliesslich die Originaldokumente der Zulassung.
  • Das BLV stellt die XML-Daten zur Verfügung, bietet jedoch keinen technischen Support dazu.
  • Bei Verwendung der Daten ist das BLV als Quelle zu nennen, der Datenstand anzugeben und auf das offizielle Verzeichnis zu verweisen.
  • Eine kommerzielle Nutzung der Daten ist ohne Zustimmung des BLV nicht erlaubt.