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MitteilungVeröffentlicht am 9. Juni 2026

Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative und Importverbot auf Verordnungsstufe

Der Bundesrat stellt der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, sowohl den Import wie auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Damit geht der Bundesrat einen Schritt weiter als die Volksinitiative, die er zur Ablehnung empfiehlt. Zusätzlich hat der Bundesrat ein Importverbot für tierquälerische Pelze auf Verordnungsstufe erlassen. Dieses trat am 1. Juli 2025 mit Übergangsfristen in Kraft. Am 5. Juni 2026 verlängerte der Bundesrat diese Übergangsbestimmungen. Für die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte gelten sie neu bis am 30. Juni 2029, für den Verkauf bis am 30. Juni 2030.

Ab dann dürfen Pelze nur noch kommerziell eingeführt, respektive verkauft werden, wenn sie aus einer Produktion stammen, die dem geplanten Zertifizierungsprogramm des BLV entsprechen. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten zukünftig davon ausgehen, dass Echtpelze, die sie in der Schweiz erwerben, aus Produktionen stammen, die unter anderem arttypisches Verhalten ermöglichen und bei denen den Tieren keine Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden.

Medienmitteilung vom 05.06.2026: Verlängerung der Übergangsfristen zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze

Medienmitteilung vom 28.05.2025: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze